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Ein Grund, die ÖBB zu klagen?

 
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Sybic



Anmeldungsdatum: 20.08.2002
Beiträge: 5169
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 13:09    Titel: Ein Grund, die ÖBB zu klagen? Antworten mit Zitat

Interessante Details zu diesem Sachverhalt sind hier nachzulesen:

http://oesterreich.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=5&id=239280


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Zuul



Anmeldungsdatum: 03.09.2002
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hab's durchgelesen.... naja ob das so leicht wird, die Bahn wegen Freiheitsentzug zu klagen? Aber verständlich, dass man so reagiert, wenn man im Dunkeln ca. zwei (!) Stunden im Zug sitzengelassen wird. Falls der Prozess zustande kommt, bin ich ja schon sehr auf den Ausgang gespannt....


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Sybic



Anmeldungsdatum: 20.08.2002
Beiträge: 5169
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 13:34    Titel: Hmmm, Antworten mit Zitat

lassen wir uns überraschen, vielleicht beschert uns dieses Jahr einen vorbildgerechten Musterprozess zu diesem Thema.


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wwoer
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ja kein Jurist, aber Freiheitsberaubung ist noch immer ein Offizialdelikt, anzuklagen von der Staatsanwaltschaft. Also strafrechtlich wird eine Anzeige nicht viel nützen, helfen kann nur eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Und ob die Anklage erhebt, wäre jetzt eine interessante juristische Diskussion. Aber nicht von mir, das sollten wirklich die Fachleute machen.

Und zivilrechtlich, auf was will man groß klagen? Verdienstentgang? Oder Schmerzensgeld? Beides schwer nachzuweisen und auch kaum erfolgsversprechend.

Ich glaube einen Prozess in dieser Angelegenheit werden wir nie erleben.

Wolfgang


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Roby war in diesem Zug und berichtete:

Nach einer Fototour in Wien fährt Roby mit dem ICE-Train nach Hause. Nun steht er nach zwei Zwangsbremsungen in Seekirchen am Wallersee! Die Türen lassen sich nicht öffnen, die Heizung ist ausgefallen, ein Triebkopf defekt!

22:00 Uhr: Neben der Heizung und den Bordcomputern fiel soeben im ganzen Zug das Licht aus! Verspätung derzeit: 45 Minuten!

22:37 Uhr: Durchsage: "Aufgrund massiver Probleme beim Ankuppeln des Ersatztriebfahrzeuges verzögert sich die Weiterfahrt auf unbestimmte Zeit! Sie werden von dem ÖBB und DB Speisewagenteam auf ein Freigetränk eingeladen! Leider können aufgrund des Stromausfalles nur kalte Getränke ausgegeben werden!

und dass bei MINUS 6 Grad!!!!

22:49 Uhr! Der ICE wird geräumt, Umsteigen in einen Ersatzzug!

23:00 Uhr! Die Fahrgäste müssen raus, das Gepäck in der Finsternis herausschleppen, der Ersatzzug ist noch nicht da!

23:43 Uhr! Eine 1044 zieht, eine 2068(!) und eine 2043(!) schieben nun doch die ICE-Kraxn nach Salzburg!


Zum Thema Freiheitsentziehung (den Begriff Freiheitsberaubung gibt es nicht! Raub ist immer mit Gewalt gleichzusetzen - dass wäre dann eine Nötigung oder Entführung...)

§ 99. (1) Wer einen anderen widerrechtlich gefangen hält oder ihm
auf andere Weise die persönliche Freiheit entzieht, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer die Freiheitsentziehung länger als einen Monat aufrecht
erhält oder sie auf solche Weise, daß sie dem Festgehaltenen
besondere Qualen bereitet, oder unter solchen Umständen begeht, daß
sie für ihn mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist, ist mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Es wird sich bei der Widerrechtlichkeit spießen! Bei diesem Delikt ist der sogenannte bedingte Vorsatz nötig! Ich gehe davon aus, das man nicht "vorsätzlich" sondern "fahrlässig" eingesperrt war, daher bleibt strafrechtlich nichts über! Was machst Du wenn Du in einem Aufzug stecken bleibst......




Zuletzt bearbeitet von Robert Peter am Mo Jan 13, 2003 15:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Rudolf W.



Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 14:43    Titel: Klage her - ICE hin Antworten mit Zitat

Im warsten Sinn des Wortes - mir scheint der ICE ist hin(über) !!!!
Habe jetzt schon von verschiedenen Leuten, auch Leute, die nicht das Hobby Eisenbahn haben, von den diversesten Zwischenfällen mit dem ICE gehört! Es geht immer um keine Heizung, kein Licht und das Liegenbleiben des ICE's!! Beim jetzigen Umlaufplan der in Österreich eingesetzten ICE's wird das sicherlich noch für einige Aufregung sorgen!!

Zur Klage sage ich nur: Schön langsam dürften sich auch bei uns amerikanische Verhältnisse einschleichen - einfach lächerlich !!!!!


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KFNB



Anmeldungsdatum: 22.09.2002
Beiträge: 35
Wohnort: Wien 21

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 15:12    Titel: Wo bleibt die Zivilcourage? Antworten mit Zitat

Alles recht gut und schön! Wenn sich ein paar Fahrgäste zusammengetan hätten, die Türe geöffnet (Notbetrieb) und ausgestiegen wären, hätte ich sehen wollen, wer mich aufhält! Vom Zugteam kann man nicht erwarten, daß sie persönlich die Verantwortung übernehmen, aber wenn ich raus will, dann steige ich aus!


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

...keine Frage! Und sogar aus dem Krankenhaus kann ich gehen, wenn ich den Revers unterschreibe, und diese Folgen können ungleich gefährlicher sein, als zwei Stiegen bei der Weisswurst herauszukraxeln!


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tschipi
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

die frage ist,
könnte dann eigentlich die ÖBB den fahrgast verklagen,
der ja dann widerrechtlich ausgestiegen ist? Smile


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die frage ist,
könnte dann eigentlich die ÖBB den fahrgast verklagen,
der ja dann widerrechtlich ausgestiegen ist?

..nein, nie! Der Zug ist am Bahnsteig gestanden! Auch wenn ich auf der Strecke aussteige, ist dies belanglos zumal der Schaffner wohl kaum mein Nationale (=pers. Daten) hat! Der Schaffner ist auch kein Eisenbahn-Aufsichtsorgan, also kann er mich wegen des unerlaubten Betreten von Bahnanlagen auch nicht belangen!

Aufsichtsorgane (müssen sich entsprechend ausweisen können) können jedoch nach §35 VSTG Personen in den vom Gesetz (hier: Eisenbahngesetz) unter den vorgegebenen Vorausetzungen auch festnehmen!!!

Eisenbahnaufsichtsorgane.

§ 45. (1) Das Eisenbahnunternehmen hat Eisenbahnbedienstete zur
Überprüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Eisenbahnanlagen,
der Abwicklung des Eisenbahnbetriebes und Eisenbahnverkehrs sowie des
Verhaltens gegenüber Eisenbahnanlagen und im Eisenbahnverkehr zu
bestimmen (Eisenbahnaufsichtsorgane). Sie haben auch für die Ordnung
auf den Bahnhofvorplätzen zu sorgen, sofern nicht die sonst
zuständigen Organe zur Stelle sind.
(2) Die Eisenbahnaufsichtsorgane sind von der Behörde oder von
Organen des Eisenbahnunternehmens, die von dieser hiezu
ermächtigtwurden, in Eid zu nehmen. Eisenbahnaufsichtsorgane müssen
bei Ausübung ihres Dienstes, sofern sie sich nicht in Uniform
befinden oder ein Dienstabzeichen tragen, mit einem Ausweis, aus dem
ihre amtliche Eigenschaft hervorgeht, versehen sein.
Eisenbahnaufsichtsorgane, die sich zur Ausübung ihrer Obliegenheiten
ungeeignet zeigen, sind abzuberufen.
(3) Eisenbahnaufsichtsorgane dürfen Personen festnehmen, die sie
bei einer Verwaltungsübertretung gemäß den §§ 39 Abs. 1, 42, 43
Abs. 1 und 7 sowie § 44 auf frischer Tat betreten, sofern auch die
übrigen Voraussetzungen des § 35 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG),
BGBl. Nr. 52, vorliegen, aber kein Organ des öffentlichen
Sicherheitsdienstes einschreiten kann. Die festgenommenen Personen
sind, wenn der Grund der Festnahme nicht schon vorher entfallen ist,
von den Eisenbahnaufsichtsorganen dem nächsten Organ des öffentlichen
Sicherheitsdienstes so bald als möglich vorzuführen.


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Thomas Pröglhöf



Anmeldungsdatum: 04.09.2002
Beiträge: 208
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Robert Peter hat folgendes geschrieben::

Der Schaffner ist auch kein Eisenbahn-Aufsichtsorgan, also kann er mich wegen des unerlaubten Betreten von Bahnanlagen auch nicht belangen!
Aufsichtsorgane (müssen sich entsprechend ausweisen können)

§ 45. (1) Das Eisenbahnunternehmen hat Eisenbahnbedienstete zur
Überprüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Eisenbahnanlagen,
der Abwicklung des Eisenbahnbetriebes und Eisenbahnverkehrs sowie des
Verhaltens gegenüber Eisenbahnanlagen und im Eisenbahnverkehr zu
bestimmen (Eisenbahnaufsichtsorgane).
(2) Eisenbahnaufsichtsorgane müssen
bei Ausübung ihres Dienstes, sofern sie sich nicht in Uniform
befinden oder ein Dienstabzeichen tragen, mit einem Ausweis, aus dem
ihre amtliche Eigenschaft hervorgeht, versehen sein.


Zumindest theoretisch kann ein Schaffner sehr wohl Eisenbahnaufsichtsorgan sein. Die Ausweispflicht besteht, wie aus dem Gesetzestext hervorgeht, nur, wenn das betreffende Organ keine Uniform trägt. Schaffner tun dies normalerweise aber schon. Nach diesem Text zu urteilen, muß sich der Schaffner, so er tatsächlich Eisenbahnaufsichtsorgan ist, wenn er in Uniform ist, bei dir nicht ausweisen.


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