haben die ned "öbb security" am rücken stehen?hcl hat geschrieben:und die tragen kein ÖBB-Abzeichen.
Schaffnerlos > Security... Erklärt mir mal wer diese Logi
Da muss ich dich leider korrigieren.Pollux hat geschrieben:Klar duerften sie auch niemanden festhalten. Das darf keine privatperson in Oesterreich. Wenn aber was ist, dann laeuft ebenso wie bei jeder anderen privatperson. Das macht den unterschied zur polizei. Man zeigt den typen an, und wenn man zeugen hat, dann muss er schauen, wie er rauskommt. Alleine steht halt aussage gegen aussage. Einen polizisten brauchst nicht anzuzeigen probieren, der braucht auf alle faelle weniger zeugen.
Der § 86 der Strafprozessordnung gibt jedermann, also dir, mir und auch den Securities, das Recht, jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, wenn dieser auf frischer Tat bei einer strafbaren Handlung betreten wird.
Bei Eisenbahnsecurities könnte es natürlaich auch der Fall sein, dass diese als Eisenbahnaufsichtsorgane vereidigt sind. In diesem Fall gibt ihnen das Eisenbahngesetz ein echtes Festnahmerecht.
Wer aber definitiv nicht vereidigt ist, sind die U-Bahn-Aufsichten der Wiener Linien und die Schwarzkappler; und weil Schwarzfahren nun mal kein Verbrechen ist, sondern nur eine Verwaltungsübertretung, dürfen die dann auch keinen festhalten und brauchen deshalb bei ihren Schwerpunktkontrollen immer auch die Polizei.
Soweit ein kleiner Ausflug in den Dschungel der Gesetze.