mehr unter http://www.kurier.at/wirtschaft/418749.phpTrotz des Aufrufs der Eisenbahnergewerkschaft zum "Dienst nach Vorschrift" bei den ÖBB leisten die Eisenbahner offenbar weiterhin Überstunden. ...
ÖBBler leisten Überstunden
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Dieter WISSEKAL
ÖBBler leisten Überstunden
kurier.at berichtet:
Zuletzt geändert von Dieter WISSEKAL am Mi Okt 29, 2003 7:31, insgesamt 1-mal geändert.
???
In einem wirtschaftlich denkenden Unternehmen sollten die Dienstpläne generell so abgestimmt werden, dass Überstunden vermieden werden, nicht nur bei Protesten.Die Gewerkschaft begründet die ausbleibenden Beeinträchtigungen damit, dass das Unternehmen lang genug Zeit gehabt habe, die Dienstpläne auf die Proteste abzustimmen. Einen Großteil der Überstunden hätten die ÖBB dadurch bisher vermieden.
Die ganze Aktion ist scheinbar ein riesengroßes Eigentor und wirft nur Fragen auf:
Gibt es jetzt Boykott oder macht eh keiner mit?
Sind die geleisteten Überstunden überhaupt notwendig, wenn es eh keine Auswirkungen auf den Betrieb hat?
Wie sieht es für das Personal aus? Wenn in der Privatwirtschaft Überstunden angeordnet werden, im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, und ich verweigere, ist das ein Entlassungsgrund.
max
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wwoer
Hallo Max
Überdies kann ich aus keiner arbeitsrechtlichen Bestimmung erkennen, dass bis zu den Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (für gewisse Berufsgruppen bis zu 72 Stunden/Woche) Überstunden angeordnet werden dürfen.
Ganz allgemein kann man in einem Unternehmen für eine befristete Zeit auch bei grundsätzlichen Bedarf an Überstunden solche vermeiden, indem man Urlaub, Fortbildung uä reduziert. Die derzeit eher geringe Lust auf Urlaubskonsum dürfte der Bahn hilfreich sein.
Wolfgang
So kann man es aber nicht sagen. Da gibt es zahlreiche Arbeitsgerichtsurteile, in denen sich eine ganz Reihe von berücksichtigungswerten Gründen der Verweigerung finden lassen.Wenn in der Privatwirtschaft Überstunden angeordnet werden, im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, und ich verweigere, ist das ein Entlassungsgrund.
Überdies kann ich aus keiner arbeitsrechtlichen Bestimmung erkennen, dass bis zu den Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (für gewisse Berufsgruppen bis zu 72 Stunden/Woche) Überstunden angeordnet werden dürfen.
Ganz allgemein kann man in einem Unternehmen für eine befristete Zeit auch bei grundsätzlichen Bedarf an Überstunden solche vermeiden, indem man Urlaub, Fortbildung uä reduziert. Die derzeit eher geringe Lust auf Urlaubskonsum dürfte der Bahn hilfreich sein.
Wolfgang
Naja ist ja auch wirklich keine besonders attraktive Zeit um auf Urlaub zu fahren, oder?
Allerdings sind die Dienstverträge der pragmatisierten Bundesbahner tw. den Beamten angepaßt und diese dürfen Überstunden rein rechtlich gar nicht verweigern.
Allerdings sind die Dienstverträge der pragmatisierten Bundesbahner tw. den Beamten angepaßt und diese dürfen Überstunden rein rechtlich gar nicht verweigern.
Understanding is a three edged sword. Your side, their side, and the truth.
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Dieter WISSEKAL
Re: ???
Max hat geschrieben:Wie sieht es für das Personal aus? Wenn in der Privatwirtschaft Überstunden angeordnet werden, im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, und ich verweigere, ist das ein Entlassungsgrund.
Quelle: http://www.kurier.at/wirtschaft/418809.php"Würden die Dienstpläne nicht eingehalten, wäre dies eine Dienstpflichtsverletzung", sagte ÖBB-Sprecher Andreas Rinofner.