wwoer hat geschrieben:Meines Wissens nach ist bei einer Übernahme der Fahrzeuge durch ein EVU für den kommerziellen Einsatz eine Neuzulassung auf Basis der derzeit gültigen Zulassungsbedingungen erforderlich. Und dies ist für personenbefördernde Züge (Brandschutz) meistens mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden.
Wolfgang
Das dürfte dann im Fall der bisher von der Staudenbahn erworbenen Fahrzeuge absolut problemlos über die Bühne gegangen sein - soferne eine solche Neuzulassung stattgefunden hat, weil notwendig....
Da kenne ich mich jetzt zu wenig im deutschen Recht aus, bin mir aber nicht sicher, ob die Staudentalbahn wirklich als EVU des öffentlichen Verkehrs und nicht nach einer Art Sonderverkehr nach Veranstaltungsgesetz o.ä. verkehrt.
wwoer hat geschrieben:Da kenne ich mich jetzt zu wenig im deutschen Recht aus, bin mir aber nicht sicher, ob die Staudentalbahn wirklich als EVU des öffentlichen Verkehrs und nicht nach einer Art Sonderverkehr nach Veranstaltungsgesetz o.ä. verkehrt.
Natürlich ist die BBG Stauden GmbH ein vollwertiges EVU. Die Zulassung als EVU für den Personen- und Güterverkehr erfolgte zum 03.09.2002 durch die zuständige Genehmigungsbehörde des Freistaats Bayern.
Das habe ich nicht gewusst, hier liegen offenbar unterschiedliche Infos vor. Bei Railfan.de steht nämlich:
Über eine eigene EVU-Zulassung verfügt die BBG Stauden, die zum 01.05.2003 vier feste Mitarbeiter beschäftigte, bis dato nicht, die Fahrzeuge sind bei der ESG eingestellt.
Auch auf der Page der Bahn kann ich nichts anderes finden. Überdies dürften die Fahrzeuge vor der Gültigkeit des derzeitigen Zulassungsverfahrens in Betrieb genommen worden sein.