Im Artikel heißt es, dass der Bahnübergang nur mit einem Stoppschild geregelt war, also technisch nicht gesichert.
Falls es eine EK mit Sicherung durch akustische Warnsignale (§6 EKVO)war (Das bedeutet, dass der Sichtraum nicht gegeben ist, sondern das Beachten der akustischen Signale des Zuges nötig ist), dann dürfte die Höchstgeschwindigkeit des Zuges maximal 60 km/h sein; wenn es eine Sicherung durch Gewährleisten des notwendigen Sichtraums war (§4 EKVO) dann dürfte die Höchstgeschwindigkeit maximal 100 km/h sein.
Alleine aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfte ein Zug auf diesem Bahnübergang also maximal 60/100 km/h fahren. Abgesehen davon sind auf Strecken mit einer maximalen Geschwindigkeit größer als 160 km/h keine niveaugleichen Eisenbahnübergänge erlaubt. (Und dass es sich bei der Aspangbahn nicht um eine Hochgeschwindigkeitsbahn handelt ist anscheinend auch keinem aufgefallen)
Aber ist wieder typisch für den Heute - Mist... möchte wissen wie viele Leute den Artikel gelesen haben und empört waren "Diese bösen ÖBB! Fahren mit 200 und sind zu geizig für gute Absicherung."
Ist eigentlich eine Frechheit, sowas in eine Zeitung zu schreiben.