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Tempo 200 in Hartberg
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Max Erhart
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Hercules2016
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5046-01
Ganz richtig: BLÖDHEIT MIT TRAGISCHER FOLlGE AM BAHNÜBERGANGbandito hat geschrieben:woher weiß du dass es 200m bis stillstand waren?????
Mexx: Richtig: BLÖDHEIT AM BAHNÜBERGANG
Meinst du (bandito) 200m oder 200Km/h?
Es wurde wirklich auf politischer Ebene schon einmal diskutiert, dass im Falle eines scheitern des Semmeringbasistunnels, unter anderen auch die ässere Aspangbahn, Wehselbahn, Thermenbahn und steirische Ostbahn genannte Bahnstrecke auf 200Km/h auszubauen!
Dazu frage ich scherzhaft
War das eine Probefahrt für künftige 200Km/h in Hartberg?
Warnung des Gesundheitsminister
Autofahren kann tödlich sein
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Hercules2016
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Im Artikel heißt es, dass der Bahnübergang nur mit einem Stoppschild geregelt war, also technisch nicht gesichert.
Falls es eine EK mit Sicherung durch akustische Warnsignale (§6 EKVO)war (Das bedeutet, dass der Sichtraum nicht gegeben ist, sondern das Beachten der akustischen Signale des Zuges nötig ist), dann dürfte die Höchstgeschwindigkeit des Zuges maximal 60 km/h sein; wenn es eine Sicherung durch Gewährleisten des notwendigen Sichtraums war (§4 EKVO) dann dürfte die Höchstgeschwindigkeit maximal 100 km/h sein.
Alleine aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfte ein Zug auf diesem Bahnübergang also maximal 60/100 km/h fahren. Abgesehen davon sind auf Strecken mit einer maximalen Geschwindigkeit größer als 160 km/h keine niveaugleichen Eisenbahnübergänge erlaubt. (Und dass es sich bei der Aspangbahn nicht um eine Hochgeschwindigkeitsbahn handelt ist anscheinend auch keinem aufgefallen)
Aber ist wieder typisch für den Heute - Mist... möchte wissen wie viele Leute den Artikel gelesen haben und empört waren "Diese bösen ÖBB! Fahren mit 200 und sind zu geizig für gute Absicherung."
Ist eigentlich eine Frechheit, sowas in eine Zeitung zu schreiben.
Falls es eine EK mit Sicherung durch akustische Warnsignale (§6 EKVO)war (Das bedeutet, dass der Sichtraum nicht gegeben ist, sondern das Beachten der akustischen Signale des Zuges nötig ist), dann dürfte die Höchstgeschwindigkeit des Zuges maximal 60 km/h sein; wenn es eine Sicherung durch Gewährleisten des notwendigen Sichtraums war (§4 EKVO) dann dürfte die Höchstgeschwindigkeit maximal 100 km/h sein.
Alleine aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfte ein Zug auf diesem Bahnübergang also maximal 60/100 km/h fahren. Abgesehen davon sind auf Strecken mit einer maximalen Geschwindigkeit größer als 160 km/h keine niveaugleichen Eisenbahnübergänge erlaubt. (Und dass es sich bei der Aspangbahn nicht um eine Hochgeschwindigkeitsbahn handelt ist anscheinend auch keinem aufgefallen)
Aber ist wieder typisch für den Heute - Mist... möchte wissen wie viele Leute den Artikel gelesen haben und empört waren "Diese bösen ÖBB! Fahren mit 200 und sind zu geizig für gute Absicherung."
Ist eigentlich eine Frechheit, sowas in eine Zeitung zu schreiben.
