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pendolino Gast
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Verfasst am: Do Jul 14, 2005 19:31 Titel: Was ist mit ROCO? |
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Ein Artikel in Salzburger Nachrichten:
Roco von Insolvenz bedroht
13.07.2005
HALLEIN (SN). Die Roco Modellspielwaren GmbH mit Hauptsitz in Hallein-Rif steckt in der Krise. Löhne, Gehälter und Urlaubsgeld sind noch ausständig und eine mögliche Insolvenz ist nicht ausgeschlossen. Bei einer Betriebsversammlung wurden am Mittwoch die Beschäftigten vom Betriebsrat über die Lage informiert.
„Wir setzen uns für die Weiterführung des Betriebs und den Erhalt der Arbeitsplätze ein“, so Betriebsrats-Vorsitzender der Arbeiter Karl Schernthaner. Den Beschäftigten wird geraten, Ruhe zu bewahren und nicht aus der Firma vorzeitig auszutreten - sonst gingen Ansprüche wie Abfertigung verloren.
Einer der Hauptgründe für die Finanz-Probleme bei Roco: In den vergangenen Monaten ist der deutsche Markt eingebrochen, die Nachfrage im Nachbarland für die hochwertigen Produkte von Roco stark gesunken. Der Modellspielwarenhersteller ist aber in hohem Maße von Deutschland abhängig. 65 Prozent des Umsatzes von Roco werden am deutschen Markt erzielt. Auch die Übersiedlung von Salzburg nach Hallein hat in der Anfangsphase Probleme erzeugt.
Roco zählt in Österreich insgesamt rund 600 Mitarbeiter. In Salzburg-Hallein sind es 372 Mitarbeiter. „Wir setzen uns mit voller Kraft für den Weiterbestand der Firma und den Erhalt der Arbeitsplätze ein“, betont Schernthaner.
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5046-01 Gast
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Verfasst am: Do Jul 14, 2005 22:33 Titel: ROCO |
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Naja, da die Deutschen derzeit nicht soviel Geld haben ist der Umsatz etwas eingebrochen, die ROCO -Modelle schätze ich sehr aber bei diesen Preisen??
Modelle müssen nicht so exakt sein wie das Vorbild.
Ich habe etliche interessannte Modelle zum Grossteil nach ÖBB - Vorbild gesammelt, welche andere Hersteller leider nicht anbieten!
z.B. die 1043 und 1042 werden auch von anderen Herstellern angeboten, dafür war der Markt offenbar überschätzt worden!
Meine ROCO -Modelle habe ich mir schenken lassen, gebracht oder in Aktion (z.B. Spurkranz-Modellbahn) erworben!
Nach 20 Jahren ohne Modellbahnanlage werde ich spätestens im kommenden Jahr eine neue Modellbahnanlage bauen, wo werde ich hier (noch) nicht verraten!
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Sybic
Anmeldungsdatum: 20.08.2002 Beiträge: 5169 Wohnort: Wien
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hcl
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 775
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tobias b köhler
Anmeldungsdatum: 20.07.2003 Beiträge: 284 Wohnort: graz
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hcl
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 775
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Verfasst am: Sa Jul 16, 2005 15:46 Titel: |
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Unter (strafrechtlicher) Krida versteht man im wesentlichen die betrügerische oder grob fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit durch einen Schuldner oder eine Schuldnerin.
Betrügerische Krida
§ 156. (1) Wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht,
beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende
Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen
wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung
seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt oder
schmälert, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren zu bestrafen.
(2) Wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden
herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu
bestrafen.
Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (früher: "fahrlässige Krida")
§ 159. (1) Wer grob fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit dadurch
herbeiführt, dass er kridaträchtig handelt (Abs. 5), ist mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer in Kenntnis oder fahrlässiger
Unkenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit grob fahrlässig die
Befriedigung wenigstens eines seiner Gläubiger dadurch vereitelt
oder schmälert, dass er nach Abs. 5 kridaträchtig handelt.
(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer grob fahrlässig seine
wirtschaftliche Lage durch kridaträchtiges Handeln (Abs. 5) derart
beeinträchtigt, dass Zahlungsunfähigkeit eingetreten wäre, wenn
nicht von einer oder mehreren Gebietskörperschaften ohne
Verpflichtung hiezu unmittelbar oder mittelbar Zuwendungen
erbracht,vergleichbare Maßnahmen getroffen oder Zuwendungen oder
vergleichbare Maßnahmen anderer veranlasst worden wären.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer
1. im Fall des Abs. 1 einen 800 000 Euro übersteigenden
Befriedigungsausfall seiner Gläubiger oder wenigstens eines von
ihnen bewirkt,
2. im Fall des Abs. 2 einen 800 000 Euro übersteigenden
zusätzlichen Befriedigungsausfall seiner Gläubiger oder
wenigstens eines von ihnen bewirkt oder
3. durch eine der in den Abs. 1 oder 2 mit Strafe bedrohten
Handlungen die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen
schädigt oder im Fall des Abs. 3 geschädigt hätte.
(5) Kridaträchtig handelt, wer entgegen Grundsätzen ordentlichen
Wirtschaftens
1. einen bedeutenden Bestandteil seines Vermögens zerstört,
beschädigt, unbrauchbar macht, verschleudert oder verschenkt,
2. durch ein außergewöhnlich gewagtes Geschäft, das nicht zu
seinem gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, durch Spiel oder
Wette übermäßig hohe Beträge ausgibt,
3. übermäßigen, mit seinen Vermögensverhältnissen oder seiner
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in auffallendem Widerspruch
stehenden Aufwand treibt,
4. Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen zu führen
unterlässt oder so führt, dass ein zeitnaher Überblick über
seine wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich
erschwert wird, oder sonstige geeignete und erforderliche
Kontrollmaßnahmen, die ihm einen solchen Überblick verschaffen,
unterlässt oder
5. Jahresabschlüsse, zu deren Erstellung er verpflichtet ist, zu
erstellen unterlässt oder auf eine solche Weise oder so spät
erstellt, dass ein zeitnaher Überblick über seine wahre
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wird.
_________________ Understanding is a three edged sword. Your side, their side, and the truth.
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5046-01 Gast
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Verfasst am: Sa Jul 16, 2005 22:25 Titel: ROCO-Presseinformation |
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Salzburger Modelleisenbahnhersteller ROCO insolvent
Hoffnung auf Weiterführung des Unternehmens
Hallein, 15.7.2005. Gestern um 16:30 Uhr musste ROCO Eigentümer Peter Maegdefrau in Rahmen einer Betriebsversammlung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Rif mitteilen, dass er auf Grund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gezwungen ist, heute Freitag, den 15.7.2005 den Konkursantrag über einen Teil der Gesellschaften der ROCO Holding einzubringen.
Betroffen sind ROCO Modellspielwaren GmbH mit den Standorten Hallein-Rif, Gloggnitz und Banska-Bystrica (SK), die ROCO Werkzeugbau GmbH & Co. KG mit dem Standort Gloggnitz, und die ROCO Besitz- und Beteiligungs-GmbH in Hallein Rif.
Die anderen Gesellschaften der ROCO Gruppe, das sind die ROCO Holding GmbH als Konzernmutter, die ROCO Anlagen GmbH und die ROCO Modellspielwaren Vertriebsgesellschaft m.b.H. in Freilassing sind nicht von der Insolvenz betroffen.
Die Fertigung und Auslieferung der Produkte soll nach Einleitung des Konkursverfahrens sichergestellt werden. Der Eigentümer strebt einen Zwangsausgleich an. Das Unternehmen steht mit der finanzierenden Hausbank in intensiven Verhandlungen um den Betrieb fortführen zu können.
Informationen zu ROCO
ROCO ist ein Salzburger Privatunternehmen und beschäftigte zuletzt an den Standorten Salzburg, Gloggnitz und Banska Bystrica (SK) rund 800 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2004 konnte ein Umsatz von 44,7 Mio. Euro erwirtschaftet werden. ROCO stellt im Jahr rund 300.000 Lok- und ca. 1 Mio. Waggonmodelle, dazu Zubehör, wie Schienen und Steuerungselemente, her. Über 80% der Fertigung gehen in den Export. Hauptmarkt für ROCO ist Deutschland mit einem Anteil von 65%, gefolgt vom Heimmarkt Österreich.
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103233-3 Gast
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Verfasst am: Mi Jul 20, 2005 22:15 Titel: warum ausgerechnet roco? |
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warum ist p.maegdefrau so geldgeil?
wär es net so, wär roco (teilweiße) gerettet!!!
aber warum?
kommen die clubmodelle dieses jahr?
ich meine, mir ist es egal! die arbeitsplätze sind viel wichtiger!
R O C O-ich wünsche dir nur das beste!!!
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tobias b köhler
Anmeldungsdatum: 20.07.2003 Beiträge: 284 Wohnort: graz
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