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Bahnhofsmanager Johann Pöcksteiner erläßt Fotografierverbot
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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: So Jan 12, 2003 19:33    Titel: Bahnhofsmanager Johann Pöcksteiner erläßt Fotografierverbot Antworten mit Zitat

Scheinbar haben die Bahnhofsmanager der Österreichischen Bundesbahnen recht wenig zu tun. Wie sonst kann man es sich erklären, dass Leute wie der Bahnhofsmanager des Bahnhofes Wien West Johann Pöcksteiner (Tel.: 01/93000/32020) scheinbar seine eigenen Gesetze selber macht und die Security des Bahnhofs die "Privatgesetze" dann auch noch exekutieren lässt!

Was war geschehen: Die ARP-Member Roby und Magic Chris haben nach dem Einfahren der 1116.100 diese Lok am Bahnsteig(!) fotografieren wollen. Plötzlich wurden sie von zwei Security-Typen (offensichtlich die Privatpolizei Pöcksteiners) angequatscht, dass das Fotografieren verboten sei! Da die beiden ARP-Member dies nicht glaubten, bat man sie, die ÖBB-Informationsstelle aufzusuchen. Dort machte man ihnen dann nochmals klar, dass das Fotografieren an eine Genehmigung gebunden sei. Eine entsprechende Gesetzesstelle oder ähnliches konnte man nicht vorlegen! Zitat: "Das ist eben so, da brauchen wir nichts nachweisen!" Es gäbe angeblich schriftliche Unterlagen, die von Herrn Pöcksteiner stammen, aus denen hervorgeht, dass das Fotografieren verboten sei....

Ausserdem ist anzuführen, dass derzeit ein Preisausschreiben der ÖBB läuft, das Preise für die schönsten Aufnahmen der ÖBB 1116.100 verspricht. Dieser Umstand - und offenbar auch die aktuelle Gesetzeslage - dürfte aber Herrn Pöcksteiner in seiner Übermotivation, neue Bahnhofs-Gesetze zu entwerfen, noch nicht erreicht haben.

Man redete sich auf das Eisenbahngesetz aus, dort sollte das Fotogafierverbot festgeschrieben sein.

Liebe ÖBB! Das Fotografierverbot ist nirgends festgeschrieben, weil es keines gibt! Das letzte Verbot, Eisenbahnen zu fotografieren, wurde mit dem Fall der DDR zu Grabe getragen, daher mutet es sich sehr traurig an, wenn irgendwelche glaublich wichtige Menschen mit ausgeprägtem majestästischem Gehabe Fotografierverbote ohne Gesetzesgrundlage erlassen....

Auf öffentlich zugänglichen Stellen von Bahnhöfen ist das Fotografieren jederzeit erlaubt! Es gibt keinerlei Einschränkungen! Einige Einschränkungen gibt es in Bezug auf militärische Anlagen des Österreichischen Bundesheeres! Das Betreten und Fotografieren auf nicht öffentlichem Grund der ÖBB ist an eine Genehmigung gebunden. Diese Genehmigung kann in der ÖBB-Direktion bei Frau Wagenhofer (Tel.: 01/93000-32620) kostenpflichtig eingeholt werden. Die Grundlage für das Betreten von Eisenbahngrund findet sich im Eisenbahngesetz:

§ 43. (1) Das Betreten von Eisenbahnanlagen ist, mit Ausnahme der
hiefür bestimmten Stellen, nur mit einer vom Eisenbahnunternehmen
ausgestellten Erlaubniskarte gestattet.
(2) Organe der Gerichte, der Verwaltungsbehörden, des öffentlichen
Sicherheitsdienstes und der Zollwache dürfen Eisenbahnanlagen ohne
Erlaubniskarte nur betreten, wenn und solange dies zur Ausübung ihrer
Dienstobliegenheiten erforderlich ist. Die Behörde kann, soweit dies
im öffentlichen Interesse notwendig ist, weitere Ausnahmen
festsetzen.
(3) Die zum Betreten der Eisenbahnanlagen ohne Erlaubniskarte
berechtigten Personen haben sich durch eine Dienstlegitimation oder
Bescheinigung ihrer Dienststelle auszuweisen.
(4) Werden Personen, die zum Betreten von Eisenbahnanlagen ohne
Erlaubniskarte berechtigt sind, durch Unfall beim Betrieb der
Eisenbahn getötet oder verletzt oder erleiden sie einen Sachschaden,
so entstehen gegenüber dem Eisenbahnunternehmen nur dann
Schadenersatz- oder Rückgriffsansprüche, wenn sich der Unfall aus
einer unerlaubten vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder
Unterlassung des Eisenbahnunternehmens oder eines Bediensteten
ergibt. Bedienstete eines Eisenbahnunternehmens haften - unbeschadet
der Rückgriffsansprüche des Eisenbahnunternehmens - für den von ihnen
verursachten Schaden nur dann, wenn sie ihn vorsätzlich herbeigeführt
haben.
(5) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn
Eisenbahnanlagen im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen.
(6) Wenn der Bahnkörper zugleich als Weg dient, ist er bei
Annäherung eines Eisenbahnfahrzeuges zu räumen.
(7) Nichtöffentliche Eisenbahnübergänge dürfen nur von den
Berechtigten und nur unter den aus Sicherheitsgründen
vorgeschriebenen Bedingungen benützt werden. Für die Sicherungsart
nichtöffentlicher Eisenbahnübergänge sind die Bestimmungen über die
Sicherung von öffentlichen Eisenbahnkreuzungen maßgeblich Für die
Feststellung des Kreises der Berechtigten sowie für die Festlegung
der Benützungsbewilligungen und der Sicherung nicht-öffentlicher
Eisenbahnübergänge ist die Behörde zuständig.


Interessant aber auch die Antwort auf meine Frage: "..und was machen Sie, wenn trotzdem fotografiert wird" wurde mit einem lakonischen "na dann können wir auch nichts machen" abgetan!

Was lieber Herr Pöcksteiner sollen dann diese Privatverordnungen, wenn Sie sie nicht exekutieren dürfen? Wollen sie den schlechten Ruf der ÖBB noch mehr verschlechtern? Geht das überhaupt noch? Mit solchen Aktionen sind Sie am besten Wege, sich der Lächerlichkeit auszusetzen!


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Holger S.
Gast





BeitragVerfasst am: So Jan 12, 2003 20:12    Titel: hmmm..... Antworten mit Zitat

Kannst mir mal sagen, was die damit erreichen wollen...?
Kann es sein, das sich da einer lustig vorkommt?

Was soll denn bei den ÖBB so geheimnisvoll sein? Wo ja für
jeden alles sichtbar ist (was ja beim Bundesheer nicht der
Fall ist...).

Aber was, wenn jemand ein Grundstück neben einer Bahnanlage
besitzt und von dort aus fotografiert?

Naja jedenfalls, wie ich letztes mal in der Slowakei war, die waren
nicht so verzwickt... Der vom Bahnbetriebswerk Zvolen hat
gesagt, wir können fotografieren was wir wollen - und uns
wurde sogar "geholfen"...


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: So Jan 12, 2003 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holger!

Mich interessieren diese Privatverordnungen sich selbst überwichtig nehmender Leute nicht viel. Ich werde trotzdem ungehindert weitermachen. Nur, leider lassen sich viele durch solche Dienstpsychosen einschüchtern und räumen das Feld wirklich, in Unkenntnis der Gesetzeslage geben sie Kleinbei!


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Sybic



Anmeldungsdatum: 20.08.2002
Beiträge: 5169
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: So Jan 12, 2003 20:30    Titel: Nun ja, Antworten mit Zitat

im Zuge dieser nicht uninteressanten Diskussion könnte man auch die Meinung einbringen, dass der Ton bekanntlich die Musik ausmacht.

Wie schon Holger schreibt, kann man durch bloßes Erfragen mitunter viel erreichen, jedoch muss man der Fairness halber auch erwähnen, dass eine Goodwill Einstellung noch allemal keinen Schutz vor bornierten Eisenbahnern gewährt.

Zum Abschluss möchte ich anmerken, dass ich mich während meiner bisherigen Fotografiertätigkeiten in Wien West bislang mit keinerlei Problemen dieser Art konfrontiert sah, sieht man davon ab eine Abmahnung wegen Überschreitens der Gleisanlagen erhalten zu haben, was ich aber vollkommen einsehe und auch nicht zur Diskussion stellen möchte.


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: So Jan 12, 2003 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sybic!

Nur informativ: Die beiden haben AM BAHNSTEIG fotografiert!!! Und da werde ich wohl niemand fragen, oder?


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Zuul



Anmeldungsdatum: 03.09.2002
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 0:18    Titel: Antworten mit Zitat

Am Westbahnhof sitzen neben unfähigen Bahnhofmanagern auch unfähige Leute an der Inlandskassa!!! "Hallstatt", "Attnang-Puchheim" nie gehört - muss erst im Kursbuch nachsehen wo das ist ...
Sollte sich ein Bahnhofsmanager nicht eher um Sauberkeit und Behebung die von Störungen kümmern, als blöd irreale Fotoverbote zu erlassen; oder - vielleicht stehst du ja auf der ÓBB-Watchlist? Smile


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 0:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zuul!

Das kann schon sein, dass ich auf der ÖBB-Watchlist stehe, aber der Spaß dran war, dass es ja gar nicht mich "getroffen" hat! In der dortigen Dienststelle konnte ich auch keine "Wanted" - Plakete sehen! Recht interessante Postings zu diesem Thema im EBFÖ-Forum!


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Werner H



Anmeldungsdatum: 28.11.2002
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 11:05    Titel: Fotografierverbot Antworten mit Zitat

Ist der Fall mit der Entlassung von Chris und Roby aus der ÖBB-Informationsstelle abgeschlossen?
Nachdem in Roberts Auszug aus dem Eisenbahngesetz kein Hinweis auf ein Fotografierverbot vorliegt fehlt hier noch die Stellungnahme von Herrn Pöcksteiner.

Es kann nicht sein, dass von der ÖBB über sämtliche Medien und speziell auf der unternehmenseigenen Homepage ein Fotowettbewerb für die "Licht ins Dunkel"-Taurus ausgeschrieben wird, und gleichzeitig wird ein angebliches Fotografierverbot exekutiert.

- Ist die geplante Zerschlagung der ÖBB ein Versuch die massiven internen Kommunikationsprobleme in den Griff zu bekommen?

- Sammelt die ÖBB mit dem Fotowettbewerb Namen für eine Liste von Personen, die in weiterer Folge ausgeforscht und angezeigt werden?

- Stellen wir Eisenbahnfanatiker mit unserer Begeisterung und unseren Verbesserungsvorschlägen eine Bedrohung für das Unternehmen dar?

In diesem großen Unternehmen arbeiten sehr viele engagierte Mitarbeiter, einige davon kenne ich persönlich. Ich wünsche diesen Mitarbeitern, dass sie die Courage besitzen und den "Bremsern" und "Querulanten" bei der ÖBB die Stirn bieten und endlich ein modernes, kundenorientiertes und auch kundenoffenes Unternehmen mitgestalten können.

Viel Glück

Werner Hoyer


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Werner!

"Entlassung" ist gut Smile

Ich persönlich hätte dem Security Maxerl die kalte Schulter (oder sonst was...) gezeigt. Ich gehe in solchen Fällen grundsätzlich auf Konfrontationskurs. Nicht zu letzt deshalb, da ich die für diesen Bereich geltenen gesetzlichen Bestimmungen kenne und mir so ein Bundesbahner kein X für ein U vormachen kann.

Ich habe sowohl Herrn Pöcksteiner als auch der Sicherheitsnadel der ÖBB Schiffauer diesen Beitrag gesendet, aber so wie es aussieht, versucht man zwar anfangs mit den Winkeladvokaten zu drohen, aber dann verstummen sie meistens, wenn sie auf Widerstand stossen.

Auf irgendeine "zwangsweise" Überführung in diese Dienstelle oder gar ein Festhalten hätte ich zwar gewartet, dass haben Sie sich aber nicht getraut, denn dass wäre eine Einschränkung der persönlichen Freiheit und das wiederum geht tief ins Strafrecht.

Zitat:
Es kann nicht sein, dass von der ÖBB über sämtliche Medien und speziell auf der unternehmenseigenen Homepage ein Fotowettbewerb für die "Licht ins Dunkel"-Taurus ausgeschrieben wird, und gleichzeitig wird ein angebliches Fotografierverbot exekutiert.

Tja, die linke Hand weiss eben nicht, was die Rechte tut, bzw. bei der Bahn weiss überhaupt niemand, was er macht, daher gehe ich davon aus, der der Bahnhofsschackl das gar nicht wusste!


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Robert Peter"]Hallo Werner!

"Entlassung" ist gut Smile

Ich persönlich hätte dem Security Maxerl die kalte Schulter (oder sonst was...) gezeigt. Ich gehe in solchen Fällen grundsätzlich auf Konfrontationskurs. Nicht zu letzt deshalb, da ich die für diesen Bereich geltenen gesetzlichen Bestimmungen kenne und mir so ein Bundesbahner kein X für ein U vormachen kann.

Ich habe sowohl Herrn Pöcksteiner als auch der Sicherheitsnadel der ÖBB Schiffauer diesen Beitrag gesendet, aber so wie es aussieht, versucht man zwar anfangs mit den Winkeladvokaten zu drohen, aber dann verstummen sie meistens, wenn sie auf Widerstand stossen.

Auf irgendeine "zwangsweise" Überführung in diese Dienstelle oder gar ein Festhalten hätte ich zwar gewartet, dass haben Sie sich aber nicht getraut, denn dass wäre eine Einschränkung der persönlichen Freiheit und das wiederum geht tief ins Strafrecht.

Zitat:
Es kann nicht sein, dass von der ÖBB über sämtliche Medien und speziell auf der unternehmenseigenen Homepage ein Fotowettbewerb für die "Licht ins Dunkel"-Taurus ausgeschrieben wird, und gleichzeitig wird ein angebliches Fotografierverbot exekutiert.

Tja, die linke Hand weiss eben nicht, was die Rechte tut, bzw. bei der Bahn weiss überhaupt niemand, was er macht, daher gehe ich davon aus, der der Bahnhofsschackl das gar nicht wusste!

Abschließend nochmal: Die Erlassung eines Fotografierverbotes liegt einzig und allein in der Gewalt der Länder bzw. des Bundes! An öffentlichen Orten gibt es kein Fotografierverbot! Das einzige behördlich angeordnete Film- und Fotoverbot (nach dem Krieg) wurde nach dem Unfall in Kaprun erlassen. In diesem Falle allerdings gibts hohe Strafen, die bis zur Beschlagnahme des Materials führen können! Aber die Security auf den Bahnhöfen hat KEINERLEI ZWANGS- ODER BEFEHLSGEWALT!!!


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JochenK



Anmeldungsdatum: 17.10.2002
Beiträge: 314
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mo Jan 13, 2003 19:51    Titel: Re: Fotografierverbot Antworten mit Zitat

Werner Hoyer schrieb:

- Sammelt die ÖBB mit dem Fotowettbewerb Namen für eine Liste von Personen, die in weiterer Folge ausgeforscht und angezeigt werden?

- Stellen wir Eisenbahnfanatiker mit unserer Begeisterung und unseren Verbesserungsvorschlägen eine Bedrohung für das Unternehmen dar?

Hallo Werner und all die anderen hier,
ich find deine zwei Fragen echt gut, wahrscheinlich gibt es jetzt bald eine eigene Most Wanted "Die zehn meist gesuchten Eisenbahn Fotografen Österreichs, falls sie einen der hier abgebildeten Fotografen in oder rund um einen ÖBB Bahnhof oder Strecke sehen, wenden sie sich vertrauensvoll an einem ÖBB Mitarbeiter" Suchliste.

Jochen

P.S. Freu mich schon einige von euch Ende Februar in Wien bei unserem Treffen zu sehen


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EuroSprinter
Gast





BeitragVerfasst am: Do Jan 16, 2003 23:59    Titel: Fotografierverbot Antworten mit Zitat

Hallo alle!

Nicht nur in Wien West gibt es solche Leute, die einem das Fotografieren verbieten wollen (mich haben jüngst auch 2 Typen sehr argwöhnisch verfolgt) - AUCH IN UNTER PURKERSDORF sind sie vorhanden. Dort stieg ich am holzlagerplatzseitigen Bahnsteig aus Richtung Wien kommend aus, um einige Holzwaggons zu fotografieren, als mich ein gelb gekleideter, sehr gesichtlich rot gefärbter Typ anschrie, dass ich mir einen HNO-Arzt ersparte, weil sämtliches Ohrenschmalz in weitem Bogen das Weite suchte. Es sei verboten, hier zu fotografieren, das sei ÖBB-Gelände, und ob ich denn nicht lesen könne. Ich ignorierte ihn, worauf er 1 m abhob und was von einem Schild schrie, das da vorne unter dem Fußgängersteg angebracht sei mit dem Hinweis, dass das Betreten verboten sei. Kurz: Das Gelände ist offen, ein ganz gewöhnlicher Ladeplatz, der gleich an den Bahnsteig angrenzt. (Von dort aus kann man, weil 200 m weiter weg, auch nicht das Ladeplatzschildchen mit dem üblichen Blabla lesen, man müsste solche Schilder alle 5 m den ganzen Bahnsteig entlang anbringen). ... Erst nach meinem "Wir sind in Österreich und nicht in der DDR, ein freies Land" und nach meiner Aufforderung, mir seinen Namen und Ausweis zu zeigen, damit ich mich bei seinem Vorgesetzten beschweren könne, sowie dem Hinweis, dass die Fotos rein privat seien, sprang er in seinen "Dienstwagen" und raste davon ... Es gibt immer Wichtigtuer. EINFACH IGNORIEREN!


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1110.006



Anmeldungsdatum: 22.11.2002
Beiträge: 410

BeitragVerfasst am: Fr Jan 17, 2003 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo EuroSprinter.

Kannst Du mir bitte Datum und Uhrzeit mitteilen?

Danke

1110.006


P.S.: Geht natürlich auch als persönliche Nachricht, um Schwierigkeiten vorzubeugen wie sie Teilnehmer anderer Foren zu Zeit haben.


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Robert Peter
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Jan 17, 2003 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
um Schwierigkeiten vorzubeugen wie sie Teilnehmer anderer Foren zu Zeit haben.

Nur informativ! Ich habe keine Schwierigkeiten! Die Bahn hat scheinbar welche (mit mir), aber dass ist deren Problem!

Und das ist auch diese schleimige Art der Konversation, die ich so liebe: Keine Namen nennen, nur keine Schwierigkeiten, dem alltäglichem Lebenstrott nachhinken, brav dass machen, was andere von einem wollen, auch wenn sie im Unrecht sind, na ja - ist ja zumindestens toll, dass sich tausende bereits die Pläne downgeloaded haben und eine Freude dran haben..... und die nächsten Unterlagen, 42 Streckenpläne der ÖBB werden in Kürze online gehen...


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EuroSprinter
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Jan 18, 2003 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zutat: "Kannst Du mir bitte Datum und Uhrzeit mitteilen?"

Leider nicht mehr, da ich sehr oft dort fotografiere ...

Sprinti


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