ÖBB-Dienstrecht: Höhere Kosten, unzufriedenere Mitarbeiter

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NorbertK

ÖBB-Dienstrecht: Höhere Kosten, unzufriedenere Mitarbeiter

Beitrag von NorbertK »

OÖNachrichten hat geschrieben:OÖnachrichten vom 06.06.2005
ÖBB-Dienstrecht: Höhere Kosten für weniger zufriedene Mitarbeiter
WIEN/OÖNachrichten. Das 2004 beschlossene neue Eisenbahn-Dienstrecht hat neue Probleme geschaffen - sowohl für die ÖBB als auch für die Eisenbahner.

Zunächst streikten die Eisenbahner - drei Tage lang, im Spätherbst 2003. Ihr Erfolg: bis 30. April 2004 musste ein neues Dienstrecht zwischen Unternehmensführung und Gewerkschaft ausgehandelt werden. Als dieses dann mit 1. Mai 2004 in Kraft trat, bejubelten sich alle Seiten, Regierung wie Gewerkschaft. Auslöser war eine EU-Richtlinie, wonach Eisenbahnen vom Grundsatz her ähnliche Dienstzeitregelungen haben müssen wie andere Dienstleistungsunternehmen.

In den Verhandlungen mit dem damaligen ÖBB-Management unter Rüdiger vorm Walde setzte sich die Eisenbahnergewerkschaft in nahezu allen Punkten durch.

Nun, nach einem Jahr, weiß man um die Probleme. Die Diensteinteilungen wurden komplizierter, das Unternehmen hat höhere Kosten - und am meisten fluchen die Eisenbahner selbst.

So durften früher Zugschaffner 14 Stunden, mit Zustimmung der Personalvertreter 16 Stunden arbeiten. Das heißt, sie hatten zwar durchgehend lange Dienst, aber danach zwei Tage am Stück frei.

Nur noch zehn Stunden


Jetzt dürfen Eisenbahner nur mehr maximal zehn Stunden durchgehend arbeiten (plus 30 Minuten für Vorbereitungstätigkeiten), müssen daher deutlich öfter in den Dienst und haben in Wahrheit weniger Freizeit. Die weiteren Folgen: So wurden die Fahrgäste davor in einem Zug von Wien nach Feldkirch von einer einzigen Zugmannschaft betreut. Jetzt sind es vier: Jeweils in Salzburg und Innsbruck wird die komplette Crew ausgetauscht, da die Zugbegleiter Ruhezeiten einhalten, sich vorbereiten und im Rahmen des Dienstplanes auch wieder zu ihrem Ausgangsort zurückkehren müssen. Das Service für die Fahrgäste leidet und für Auswärtsnächtigungen, die die ÖBB bezahlen müssen, fallen auch noch höhere Kosten an.

Daneben kommt es aber auch noch zu deutlich mehr Auswärtsnächtigungen, die dem Mitarbeiter nicht bezahlt werden. Früher hatte er als Zugbegleiter in einem anderen Zug ("dienstführend" im ÖBB-Jargon) wieder nach Hause fahren können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Durch die verkürzten Arbeitszeiten fallen wieder deutlich mehr Überstunden an. Diese Zuschläge bis zu 200 Prozent verursachen den ÖBB deutliche Mehrkosten.

Problem Diensttausch

Und eine desondere Absurdität: Auch ein Diensttausch unter Kollegen ist inzwischen ein Ding der Unmöglichkeit. Bei Änderungen im Dienstplan muss es zwei Wochen vorher eine Verständigung geben. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der Betroffene einen 50-prozentigen Änderungszuschlag zum Gehalt erhalten. Das heißt bei einem Diensttausch unter Kollegen müssen die ÖBB beiden den Zuschlag bezahlen. Ein Verzicht ist nicht möglich.

OÖnachrichten vom 06.06.2005
NorbertK

Beitrag von NorbertK »

Der Standard hat geschrieben:Der Standard, 07. Juni 2005, 16:37
Vorstand für flexibleres Dienstrecht, Gewerkschaft weiter dagegen
Streitpunkt Lehrlinge: ÖBB-Management beschließt Gründung einer neuen ÖBB Lehrlings-Management-Gesellschaft

Wien - Überschattet von einer Debatte über ein neues Eisenbahner-Dienstrecht haben am Dienstag bei den ÖBB die ersten Betriebsratswahlen nach der Reform der Bundesbahnen begonnen.

Der Vorstandssprecher der ÖBB-Holding Martin Huber verlangte am Dienstag mehr Flexibilität beim Personaleinsatz. Mitarbeiter sollten künftig auch dorthin übersiedeln, wo sie benötigt würden. In Vorarlberg und Tirol könnten Bauleistungen von 185.000 Arbeitsstunden nur unzureichend von den ÖBB selbst erbracht werden, weil die freien Mitarbeiter in Kärnten oder Steiermark säßen. "Hier ist durch eine Adaptierung des Dienstrechts Abhilfe zu schaffen", verlangte Huber einmal mehr auf einer Pressekonferenz in Wien.

Gewerkschaft gegen Dienstrechts-Änderung

Für Eisenbahner-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl kommt eine Änderung des Dienstrechts dagegen weiterhin nicht in Frage. Vor allem der Kündigungsschutz sei eine "unumstößliche Errungenschaft", sagte Haberzettl am Dienstag zur APA. Nach Meinung des Gewerkschafters gibt es auch regional derzeit keine Überkapazitäten.

Heftig debattiert wird derzeit auch über die Beschäftigung von Lehrlingen. Der Aufsichtsrat der ÖBB-Dienstleistungs GmbH (DLG) wird Dienstag Nachmittag die Gründung einer neuen ÖBB Lehrlings-Management-Gesellschaft beschließen - einer 100-prozentigen Tochter der DLG, die künftig als Stiftung die Lehrlinge der ÖBB beschäftigen soll. Die Gewerkschaft sieht durch diese Stiftung die Ansprüche der Lehrlinge gefährdet, der Vorstand weist das zurück.

Streitpunkt Lehrlinge

Außerdem glaubt die Personalvertretung, dass heuer weit weniger Lehrlinge aufgenommen werden als bisher. Derzeit beschäftigen die ÖBB 1.300 Lehrlinge, jedes Jahr kamen bisher 358 dazu. Heuer haben die ÖBB nach eigenen Angaben allerdings erst 68 neue Lehrlinge aufgenommen, Gewerkschaft spricht von nur 54 Neuzugängen. Vizekanzler Infrastrukturminister Hubert Gorbach (B) versicherte vorige Woche, dass die ÖBB auch heuer 358 neue Lehrstellen vergeben würden. Das ÖBB-Management erklärte zuletzt, dass durch das AMS und über die ÖBB-Lehrlingsstiftung die Finanzierung der Ausbildung bisher für 141 Jugendlichen fixiert worden seien. 149 Ausbildungsplätze seien aktuell noch offen, hier seien die Verhandlungen mit Ländern und Gemeinden noch im Laufen, so die ÖBB-Führung.

Aktuell wollte Huber zu der Diskussion keine Stellungnahme abgeben: "Bis zum Ende der Betriebsratswahlen erspare ich mir jeden weiteren Kommentar", meinte der ÖBB-Vorstand.

Gewählt wird noch bis Donnerstag. Weil im Rahmen der ÖBB-Strukturreform zahlreiche Regionaldienststellen aufgelöst und die Verwaltung zentralisiert wurde, wählen die knapp 43.000 wahlberechtigten Eisenbahner statt früher in 243 Wahlkreisen nur noch in 88. Dadurch wird auch die Zahl der Betriebsräte um zwei Drittel auf 726 Personalvertreter schrumpfen. Die Zahl der komplett freigestellten Betriebsräte bleibt mit 80 bis 100 Gewerkschaftern aber annähernd gleich.

In allen 88 Wahlkreisen kandidiert nur die Fraktion sozialdemokratischer Eisenbahner (FSE). Gewerkschaftschef Haberzettl strebt zumindest zwei Drittel aller Stimmen an. Die Christgewerkschaft FCG tritt als solche nur in drei Wahlkreisen an, die Grünen Personalvertreter (GUG) kandidieren in 17 Wahlkreisen, der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) in 14. Dazu kommen noch acht Namenslisten. (APA/Der Standard)

Der Standard, 07. Juni 2005, 16:37
harti07

Beitrag von harti07 »

Hätte man das alte Dienstrecht belassen, so wäre es heute weitaus billiger als das neue. Ich frage mich nur, warum man einen Ausschuß über das Dienstrecht bildet, und nicht im Stande ist, auszurechnen, was es kostet. Die Mitglieder haben (Angeblich) jeweils 7000 Euro für ihre "Expertise" genommen - bezahlt noch vom Steuerzahler.
Die so kolportierten Zahlen der Einsparung dieses Ausschussses die man in weiterer Folge auch der Regierung - zuständige Gorbach/Kuckacka - vorgelegt hat dürften anscheinend bei einem Heurigen entstanden sein, bzw konnte von den Mitgliedern des Ausschusses keiner rechnen - eventuell hat man hier ein das "minus"-Stricherl vergessen.

Sich heute auf die umsetzung einer EU-Richtlinie auszureden ist schlichtweg faul. Vielmehr hätte die Möglichkeit bestanden, eine ausnahmeregelung zu beantragen - andere EU- Länder sind da vifer.....

Ursprünglich hätte es lt.- EU überhaupt nur einen 8 Stundentag gegeben, was bei öffentlichen Bereichen wie Polizei, Spital, Bahn, usw. überhaupt nicht machbar ist.

Interessant ist aber die Tatsache, daß heute in bestimmten Fällen ein Zuschlag von 100% - gemäß einer EU Richtlinie - bezahlt werden muß.
Vergleichbar mit der Sonntagsarbeit in anderen Branchen - doch auch hier jammert die Wirtschaft, daß es zu teuer ist.
Während Firmen tätigkeiten ins Ausland aus diesem Grund auslagern, geht das bei der Bahn wohl schlecht oder nur in teilbereichen.
Vielleicht wird die Personalverrechnung einmal nach Indien - wie bei der AUA - ausgelagert.

Ob dieses System etwa gar gewollt war? Was passiert denn wenn die Bahn, bzw. die AG´s und Gesmbh´s in Konkurs gehen? Dann sind sie auch nicht mehr an die alten Verträge der Angestellten gebunden.
So gesehen hat man dieses System bewußt ins Kalkül gezogen.

Um nur ja keine Schadenfreude aufkommen zu lassen - Konkurs ist Konkurs. Das wird auch für die Wirtschaft folgen haben. OB Siemens dann noch die restlichen Gelder für den Taurus bekommt bzw. ihre Zulieferfirmen - darf genauso bezweifelt werden, wie Bauarbeiten, die durch Fremdfirmen (Bahnbau Wels, Illbau, Poor) geleistet werden. Und wieder wird es den "kleinen Mann" treffen - er wird arbeitslos werden................
NorbertK

Beitrag von NorbertK »

Die Kleine Zeitung hat geschrieben:Kleine Zeitung, 12.06.2005 11:55
Vorschlag für neues ÖBB-Dienstrechtsgesetz steht

Die Regierung könnte noch im Herbst einen neuen Anlauf zum Beschluss des umstrittenen ÖBB-Dienstrechtsgesetz wagen. "Es gibt bereits einen Vorschlag", sagte Verkehrsstaatssekretär Kukacka in einem Interview mit der APA. Nun müsse darüber entschieden werden, "ob dieser Vorschlag von allen Koalitionsparteien und vom ÖBB-Vorstand mitgetragen wird".

Eine endgültige Entscheidung soll bis September/Oktober fallen, damit das neue Gesetz allenfalls bereits mit 1.1.2006 in Kraft treten könne, so Kukacka am Rande einer Arbeitsreise in der Schweiz. Aus Protest gegen das geplante Gesetz, mit dem in die Dienstverträge der Eisenbahner eingegriffen werden sollte, hatten die ÖBBler 2003 drei Tage lang gestreikt. Es war die größte Arbeitsniederlegung in der Geschichte der ÖBB. Die Regierung hatte daraufhin damals auf den Gesetzeseingriff verzichtet und stattdessen kollektivvertragliche Änderungen verlangt.

Kukacka meint nun aber: "Ich gehe davon aus, dass Nachbesserungen notwendig sind." Eckpunkte im neuen Vorschlag seien die Wiederausweitung der Arbeitszeitbestimmungen, die Pflicht zur Umschulung wenn nötig, die Möglichkeit zur Versetzung innerhalb des Konzerns auch ohne Zustimmung des Betroffenen und zur Überlassung von ÖBB-Mitarbeitern an externe Firmen.

Der Vorstand müsse "sagen, ob er die Probleme mit einem neuen Kollektivvertrag im Konzern lösen kann oder ob eine entsprechende Reform mittels Gesetz stattfinden soll". "Um Rechtssicherheit zu schaffen, wäre eine gesetzliche Regelung aber möglicherweise sinnvoll", so der Verkehrsstaatssekretär.

Durch diese Änderungen soll die Pragmatisierung der Eisenbahner teilweise gelockert werden. Wie viel die ÖBB durch die Reform einsparen sollen, darauf wollte sich Kukacka nicht festlegen. Dies sei Sache des Vorstands. Man werde die ÖBB aber sicher mit anderen europäischen Bahnen vergleichen - so etwa mit den Schweizer Bahnen, die in den vergangenen 13 Jahren ein Viertel der Belegschaft abgebaut haben.
Bern/Wien (APA)

Kleine Zeitung, 12.06.2005 11:55
Heizhaus

Beitrag von Heizhaus »

Hallo,

wenn unser sehr "verehrter" Staatssekretär die ÖBB schon
mit den Schweizer Bundesbahnen beim Personalabbau
vergleicht, soll er auch sagen wieviele Eisenbahner die ÖBB
in den letzten 13 Jahren abgebaut hat.
Sicher nicht weniger als die SBB !!!!!
Und in einem "Rechtsstaat" schon wieder per Gesetz in einen
Vertrag eingreifen zu wollen, ist doch die Höhe !! ( Bananenrepublik)
Ich glaube als juristische Einzelperson muß ich mich schön langsam
auch nicht mehr an unterzeichnete und abgeschlossene Verträge halten.
Aber was mich am meisten erschreckt, ist das was unser "Staatskukuck"
von sich gibt, von vielen Österreichern als bare Münze genommen wird.

Mit einem Freundschaft ;)
Heizhaus
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