Die vor 10 jahren aufgelassene Regionalbahn Wittmannsdorf -
Wöllersdorf wird elektriffiziert und im Personenverkehr reaktiviert
Wittmannsdorf -Wöllersdorf wird elektriffiziert
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11. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
BGBl. II Nr. 419/2003
§/Artikel/Anlage § 3
Abkürzung
11. ÖBB-Ü-VO
Text
§ 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende
Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung
übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen
Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für
Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf
Preisbasis 1. Jänner 2003 in der Höhe von insgesamt
412,816 Millionen Euro ergibt:
Arlbergachse
Oberhofen; Errichtung Haltestelle
Brennerachse
Innsbruck Hbf.; Errichtung Betriebsführungszentrale (Phase 1)
Donauachse
St. Pölten Hbf.; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Linz Hbf.; Errichtung Fahrzeugpflegehalle
Linz Hbf. - Hörsching; Streckenausbau
Attnang-Puchheim; Erneuerung 15 kV-Schaltanlage Unterwerk
Pontebbana-Achse
Villach Hbf.; Erweiterung Zentralstellwerk
Pyhrn/Schober-Achse
Studenzen-Fladnitz; Errichtung Mittelstellwerk
Bruck a. d. Mur; Erweiterung Zentralstellwerk
Tauernachse
Spittal-Millstättersee; Errichtung Zentralstellwerk
Faak am See; Errichtung Mittelstellwerk
Restliche Strecken
Wittmannsdorf - Wöllersdorf; Elektrifizierung
Großreifling; Errichtung Mittelstellwerk
Hieflau; Errichtung Mittelstellwerk
Eisenstadt - Neusiedl am See; Errichtung Zugleitbetrieb
Vorhaben und Programme mit Netzbezug
Auhof; Leasingraten Umformerwerk
Bahnsteigprogramm (2003)
Betriebliche Vorsorgemaßnahmen (2003)
Blindstromkompensationsanlagen (2003)
Diverse Vorhaben und Programme Telekom (2003)
EK- und Blockpostenrationalisierung; gemäß abgeschlossener
Vereinbarungen (2003)
Elektrische Weichenheizungen (2003)
Elektrobetriebsstellen (2003)
Energieoptimierungsanlagen (2003)
Fernwirkanlagen und leittechnische Einrichtungen (2003)
Gasanlagen (2003)
Licht- und Kraftanlagen (2003)
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (2003)
Ötztal; Leasingraten Umformerwerk
Reinvestition Brückenbau (2003)
Reinvestition EK-Sicherungsanlagen (2003)
Reinvestition Fahrleitung (2003)
Reinvestition Fahrweg (2003)
Reinvestition Hochbau (2003)
Reinvestition Straßen, Wege, Plätze (2003)
Reinvestition Übertragungsleitungen (2003)
Reinvestition Umformerwerke (2003)
Reinvestition Unterwerke (2003)
Unterwerksumspanner Erneuerung (2003 bis 2006)
Vorsorge für Unvorhergesehenes und Unbekanntes (2003)
Wasser- und Kanalanschlüsse (2003)
Zugvorheizanlagen (2003)
BGBl. II Nr. 419/2003
§/Artikel/Anlage § 3
Abkürzung
11. ÖBB-Ü-VO
Text
§ 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende
Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung
übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen
Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für
Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf
Preisbasis 1. Jänner 2003 in der Höhe von insgesamt
412,816 Millionen Euro ergibt:
Arlbergachse
Oberhofen; Errichtung Haltestelle
Brennerachse
Innsbruck Hbf.; Errichtung Betriebsführungszentrale (Phase 1)
Donauachse
St. Pölten Hbf.; Bahnhofsoffensive (Phase 2)
Linz Hbf.; Errichtung Fahrzeugpflegehalle
Linz Hbf. - Hörsching; Streckenausbau
Attnang-Puchheim; Erneuerung 15 kV-Schaltanlage Unterwerk
Pontebbana-Achse
Villach Hbf.; Erweiterung Zentralstellwerk
Pyhrn/Schober-Achse
Studenzen-Fladnitz; Errichtung Mittelstellwerk
Bruck a. d. Mur; Erweiterung Zentralstellwerk
Tauernachse
Spittal-Millstättersee; Errichtung Zentralstellwerk
Faak am See; Errichtung Mittelstellwerk
Restliche Strecken
Wittmannsdorf - Wöllersdorf; Elektrifizierung
Großreifling; Errichtung Mittelstellwerk
Hieflau; Errichtung Mittelstellwerk
Eisenstadt - Neusiedl am See; Errichtung Zugleitbetrieb
Vorhaben und Programme mit Netzbezug
Auhof; Leasingraten Umformerwerk
Bahnsteigprogramm (2003)
Betriebliche Vorsorgemaßnahmen (2003)
Blindstromkompensationsanlagen (2003)
Diverse Vorhaben und Programme Telekom (2003)
EK- und Blockpostenrationalisierung; gemäß abgeschlossener
Vereinbarungen (2003)
Elektrische Weichenheizungen (2003)
Elektrobetriebsstellen (2003)
Energieoptimierungsanlagen (2003)
Fernwirkanlagen und leittechnische Einrichtungen (2003)
Gasanlagen (2003)
Licht- und Kraftanlagen (2003)
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (2003)
Ötztal; Leasingraten Umformerwerk
Reinvestition Brückenbau (2003)
Reinvestition EK-Sicherungsanlagen (2003)
Reinvestition Fahrleitung (2003)
Reinvestition Fahrweg (2003)
Reinvestition Hochbau (2003)
Reinvestition Straßen, Wege, Plätze (2003)
Reinvestition Übertragungsleitungen (2003)
Reinvestition Umformerwerke (2003)
Reinvestition Unterwerke (2003)
Unterwerksumspanner Erneuerung (2003 bis 2006)
Vorsorge für Unvorhergesehenes und Unbekanntes (2003)
Wasser- und Kanalanschlüsse (2003)
Zugvorheizanlagen (2003)
Da gibt es nur ein kleines Problem, das ist durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (faktisch) hinfällig:
Der Gesetzestext:
§ 54
Die Schieneninfrastrukturvorhaben im Sinne des § 43, die den Österreichischen Bundesbahnen durch Verordnungen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Planung, zur Planung und Durchführung oder zur Durchführung übertragen worden sind und diese Planung, Planung und Durchführung oder Durchführung nicht bis spätestens 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein werden, können bis spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2004 in den die Jahre 2005 bis 2010 umfassenden Rahmenplan (§ 43) aufgenommen werden. Für die Aufnahme solcher Schieneninfrastrukturvorhaben in den Rahmenplan ist § 43 Abs. 1 vierter Satz insoweit nicht anzuwenden, als die darin angeführten Unterlagen bereits bei Erlassung der vorangeführten Verordnungen als Entscheidungsgrundlage maßgeblich waren.
Im Prinzip sind damit alle Übertragungsvorordnungen – insoweit die Ausführung nicht bis spätestens 31.12.2004 abgeschlossen wird (und davon ist im konkreten Fall auszugehen) – hinfällig.
Die ÖBB müssen diese – falls gewünscht – neu in den Rahmenplan aufnehmen.
Wolfgang
Der Gesetzestext:
§ 54
Die Schieneninfrastrukturvorhaben im Sinne des § 43, die den Österreichischen Bundesbahnen durch Verordnungen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Planung, zur Planung und Durchführung oder zur Durchführung übertragen worden sind und diese Planung, Planung und Durchführung oder Durchführung nicht bis spätestens 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein werden, können bis spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2004 in den die Jahre 2005 bis 2010 umfassenden Rahmenplan (§ 43) aufgenommen werden. Für die Aufnahme solcher Schieneninfrastrukturvorhaben in den Rahmenplan ist § 43 Abs. 1 vierter Satz insoweit nicht anzuwenden, als die darin angeführten Unterlagen bereits bei Erlassung der vorangeführten Verordnungen als Entscheidungsgrundlage maßgeblich waren.
Im Prinzip sind damit alle Übertragungsvorordnungen – insoweit die Ausführung nicht bis spätestens 31.12.2004 abgeschlossen wird (und davon ist im konkreten Fall auszugehen) – hinfällig.
Die ÖBB müssen diese – falls gewünscht – neu in den Rahmenplan aufnehmen.
Wolfgang
hm... wenngleich dieses vorhaben auf schnellbahn-wien.at immer noch unter den zukunftsplänen angeführt ist: bis heute ist nichts passiert.
ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß da sich auch noch was tun wird...
immerhin:
was tut die schnellbahn dann in wöllersdorf?!
umdrehen? weiterfahren nach wr.neustadt (erfordert allerdings auch eine elektrifizierung des abschnittes)...
gibts inzwischen neues?
ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß da sich auch noch was tun wird...
immerhin:
was tut die schnellbahn dann in wöllersdorf?!
umdrehen? weiterfahren nach wr.neustadt (erfordert allerdings auch eine elektrifizierung des abschnittes)...
gibts inzwischen neues?