Lainzer Tunnel: Baugenehmigung aufgehoben
Lainzer Tunnel: Baugenehmigung aufgehoben
Siehe auf orf.at: http://wien.orf.at/stories/196704/
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Sie haben es vielleicht vergangene Woche bereits aus den Medien entnommen: Am letzten Donnerstag, dem 31.5.2007, wurde der 2002 von der obersten Eisenbahnbehörde im Verkehrsministerium ausgestellte Baubescheid für den Mittelteil des Projektes Lainzer Tunnels vom VwGH aufgehoben. Nach Erhalt der Aufhebung führte die ÖBB Bau AG im Teilbereich 3, Verbindungstunnel, nur jene Arbeiten weiter, die unbedingt notwendig waren, um Leben und Gesundheit, den Eisenbahnverkehr, privates und öffentliches Gut zu sichern. Alle anderen Arbeiten wurden vorübergehend eingestellt. Bereits nach wenigen Tagen wurde heute, Montag (4.5.2007), der neue Bescheid für diesen 6,6 km langen Hauptabschnitt des Lainzer Tunnels erlassen. Mit der erneuten Ausstellung des Baubescheids können dort sofort wieder die Arbeiten im vollen Umfang aufgenommen werden.
Der Tunneldurchschlag im Teilbereich 3 ist für 2009 geplant, die Fertigstellung des Gesamtprojekts unverändert für 2013.
Die Beschwerden gegen den Teilbereich 2, Anbindung Donauländebahn, wurden abgewiesen.
Der neue Bescheid behandelt jene Punkte, die im mehr als 40seitigen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs angesprochen wurden. Die Punkte betreffen die baulichen Ausführungen hinsichtlich Brandschutz unter besonderer Berücksichtigung der Zuordnung zu Schutzzonen. Aufgrund dieses neuen Bescheids wird der gesamte bebaute Bereich im Verbindungstunnel der Schutzzone 2 zugeordnet. Der bauliche Brandschutz wird somit im bebauten Gebiet in einheitlicher Form ausgeführt werden.
Beschwerden sind bei großen Bauvorhaben nichts Außergewöhnliches
Schon einmal wurden eisenbahnrechtliche Baubescheide für den Lainzer Tunnel aufgehoben: Der VwGH hob damals, im Jahr 2001, die Baubescheide von drei der vier Teilabschnitte auf. Der Grund dafür war, dass im Baubescheid die de facto durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung nicht festgehalten war. Ein Jahr später stellte die oberste Eisenbahnbehörde diese Bescheide erneut aus.
Schon in den frühen 70er Jahren gab es Pläne, West-, Süd- und Donauländebahn miteinander zu verbinden. In den 80er Jahren wurden die Planungen erstmals konkretisiert und 1990 an die ein Jahr zuvor gegründete HL-AG übertragen. In den anschließenden Jahren erfolgten Anhörungsverfahren und Trassenverordnung. 1996 wurde dann der Bau an die damals noch HL-AG übertragen. In einigen Teilbereichen begannen die Bauarbeiten. Gleichzeitig wurden die in mehreren Bürgerinitiativen organisierten Tunnelgegner aktiv. Es folgten zahlreiche Beeinspruchungen. Im Mai 2000 kündigte der damalige Infrastrukturminister Michael Schmid an, den Bau des Lainzer Tunnels aufzuschieben. Seine Nachfolgerin, Moniker Forstinger, bestätigte schließlich den Baustopp.
Viertgrößtes Bauprojekt der heimischen Eisenbahngeschichte
Der Lainzer Tunnel besteht aus vier Teilbereichen: der Verknüpfung Westbahn, dem Verbindungstunnel, der Anbindung Donauländebahn und dem Meidlinger Einschnitt. Nach Fertigstellung des 12,8 km langen Streckenabschnittes sollen rund 160 Züge den Tunnel passieren, in erster Linie Güterzüge. Nur jeder zehnte wird ein Personenzug sein. Der Lainzer Tunnel ist das viertgrößte Projekt in der Geschichte des heimischen Eisenbahnbaus.
Der Tunneldurchschlag im Teilbereich 3 ist für 2009 geplant, die Fertigstellung des Gesamtprojekts unverändert für 2013.
Die Beschwerden gegen den Teilbereich 2, Anbindung Donauländebahn, wurden abgewiesen.
Der neue Bescheid behandelt jene Punkte, die im mehr als 40seitigen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs angesprochen wurden. Die Punkte betreffen die baulichen Ausführungen hinsichtlich Brandschutz unter besonderer Berücksichtigung der Zuordnung zu Schutzzonen. Aufgrund dieses neuen Bescheids wird der gesamte bebaute Bereich im Verbindungstunnel der Schutzzone 2 zugeordnet. Der bauliche Brandschutz wird somit im bebauten Gebiet in einheitlicher Form ausgeführt werden.
Beschwerden sind bei großen Bauvorhaben nichts Außergewöhnliches
Schon einmal wurden eisenbahnrechtliche Baubescheide für den Lainzer Tunnel aufgehoben: Der VwGH hob damals, im Jahr 2001, die Baubescheide von drei der vier Teilabschnitte auf. Der Grund dafür war, dass im Baubescheid die de facto durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung nicht festgehalten war. Ein Jahr später stellte die oberste Eisenbahnbehörde diese Bescheide erneut aus.
Schon in den frühen 70er Jahren gab es Pläne, West-, Süd- und Donauländebahn miteinander zu verbinden. In den 80er Jahren wurden die Planungen erstmals konkretisiert und 1990 an die ein Jahr zuvor gegründete HL-AG übertragen. In den anschließenden Jahren erfolgten Anhörungsverfahren und Trassenverordnung. 1996 wurde dann der Bau an die damals noch HL-AG übertragen. In einigen Teilbereichen begannen die Bauarbeiten. Gleichzeitig wurden die in mehreren Bürgerinitiativen organisierten Tunnelgegner aktiv. Es folgten zahlreiche Beeinspruchungen. Im Mai 2000 kündigte der damalige Infrastrukturminister Michael Schmid an, den Bau des Lainzer Tunnels aufzuschieben. Seine Nachfolgerin, Moniker Forstinger, bestätigte schließlich den Baustopp.
Viertgrößtes Bauprojekt der heimischen Eisenbahngeschichte
Der Lainzer Tunnel besteht aus vier Teilbereichen: der Verknüpfung Westbahn, dem Verbindungstunnel, der Anbindung Donauländebahn und dem Meidlinger Einschnitt. Nach Fertigstellung des 12,8 km langen Streckenabschnittes sollen rund 160 Züge den Tunnel passieren, in erster Linie Güterzüge. Nur jeder zehnte wird ein Personenzug sein. Der Lainzer Tunnel ist das viertgrößte Projekt in der Geschichte des heimischen Eisenbahnbaus.
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