Das Eisenbahn-Bundesamt hat gestern eine Verfügung erlassen, betreffend die Ausrüstung von Triebfahrzeugen mit dem Zugsicherungssystem PZB 90. Dabei geht es um die Ausrüstung des führenden Fahrzeugs, die aus Strecken der Eisenbahnen des Bundes sowie auf Netzen von NE-Bahnen verkehren, die keine Netze des Regionalverkehrs sind. Anstelle von PZB 90 ist auch ein Sicherungssystem erlaubt, das die gleiche Sicherheit wie die PZB 90 gewährleistet. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich, so bei Nebenfahrzeugen in Baustellen.
Quelle: Eurailpress
D EBA: Verfügung zu Fahrzeugausrüstung mit PZB 90
- Krebsjauche
- Beiträge: 112
- Registriert: Mo Jun 25, 2007 19:17
- Wohnort: Deutschland
- Kontaktdaten: