Hallo Fans
Wo kann ich die Umläufe der 1047 und 1047.7 für Österreich finden?
Besonders interessieren mich Leitungen auf der Westbahn.
Danke und viele Grüsse
Joachim
Anfrage: Tauri Derivate auf der Westbahn
Re: Anfrage: Tauri Derivate auf der Westbahn
Hallo Joachim,Joachim hat geschrieben:Wo kann ich die Umläufe der 1047 und 1047.7 für Österreich finden? Besonders interessieren mich Leitungen auf der Westbahn.
ich ersuche Dich um Bekanntgabe Deiner Mailadresse mittels Privater Nachricht, zumal mir die Umlaufpläne der 1047.0 schriftlich vorliegen.
Bei Bedarf kann ich sie Dir dann gerne übermitteln.
Hallo!
Nachdem Sybic ja recht geizig mit seinen Infos umgeht, habe ich die beiden Seiten aus dem Schienenverkehr Aktuell 2/2003 gescannt und hier zum Download hereingestellt.:
http://www.eisenbahn-bilder.com/downloa ... eite_1.jpg
http://www.eisenbahn-bilder.com/downloa ... eite_2.jpg
Jedes Dokument hat etwa 1,7Mb...
Nachdem Sybic ja recht geizig mit seinen Infos umgeht, habe ich die beiden Seiten aus dem Schienenverkehr Aktuell 2/2003 gescannt und hier zum Download hereingestellt.:
http://www.eisenbahn-bilder.com/downloa ... eite_1.jpg
http://www.eisenbahn-bilder.com/downloa ... eite_2.jpg
Jedes Dokument hat etwa 1,7Mb...
Hallo!
Bin ich jetzt Oliver, oder ist Oliver ich? Na ja egal!
Auszüge aus Zeitschriften dürfen unter der Nennung der Quelle veröffentlich werden. Unabhänging davon ist eine Liste wie diese Umlaufliste urheberrechtlich nicht geschützt, die im Gesetz verlangte "Schöpfungshöhe" fehlt. Umständlich gesagt: Ein Werk muss eine persönliche geistige Schöpfung sein. Das Urheberrecht stellt damit eine Hürde auf, die Werke überspringen müssen, um Schutz zu bekommen: Das ist die sogenannte Schöpfungshöhe. Bei jedem Werk muss es sich um etwas Individuelles, Eigentümliches, Spezielles handeln, etwas, das durch seine konkrete Form und Zusammenstellung über dem Durchschnitt der vergleichbaren Schöpfungen liegt. Die Rechtsprechung unterteilt die Schriftwerke in literarische Werke und Gebrauchstexte. Bei einem literarischen Werk kommt es mehr auf eine phantasievolle Darstellung an als bei einem Gebrauchstext, bei dem wenig Platz für individuelle Entfaltung bleibt. Gebrauchstexte wie z. B. Bedienungsanweisungen, Softwarehandbücher, Begleitmaterial, Tabellen, Listen erreichen die Schöpfungshöhe nur dann, wenn die Sammlung, Auswahl oder Anordnung des Stoffes eigentümlich ist und sich vom Durchschnitt abhebt. ....was man ja von den "Texten" in diesen Plänen wohl nicht behaupten kann. Ein Reisebericht etwa ist eine persönliche Schöpfung und somit schützenswert. Die Beschreibung einer Lokomotive weiderum eher nicht, was sollte man da Phantasievolles oder Eigentümliches einbinden....
Nicht veröffentlicht darf natürlich die gesamte Zeitung, egal ob als Text oder Grafik. Aber meine Freunde wissen ja, wo man sich SVa, EBÖ und Modellbahn herunterladen kann, denn die Kopie "unter Freunden" ist bis jetzt zumindest, noch nicht verboten.
Bin ich jetzt Oliver, oder ist Oliver ich? Na ja egal!
Auszüge aus Zeitschriften dürfen unter der Nennung der Quelle veröffentlich werden. Unabhänging davon ist eine Liste wie diese Umlaufliste urheberrechtlich nicht geschützt, die im Gesetz verlangte "Schöpfungshöhe" fehlt. Umständlich gesagt: Ein Werk muss eine persönliche geistige Schöpfung sein. Das Urheberrecht stellt damit eine Hürde auf, die Werke überspringen müssen, um Schutz zu bekommen: Das ist die sogenannte Schöpfungshöhe. Bei jedem Werk muss es sich um etwas Individuelles, Eigentümliches, Spezielles handeln, etwas, das durch seine konkrete Form und Zusammenstellung über dem Durchschnitt der vergleichbaren Schöpfungen liegt. Die Rechtsprechung unterteilt die Schriftwerke in literarische Werke und Gebrauchstexte. Bei einem literarischen Werk kommt es mehr auf eine phantasievolle Darstellung an als bei einem Gebrauchstext, bei dem wenig Platz für individuelle Entfaltung bleibt. Gebrauchstexte wie z. B. Bedienungsanweisungen, Softwarehandbücher, Begleitmaterial, Tabellen, Listen erreichen die Schöpfungshöhe nur dann, wenn die Sammlung, Auswahl oder Anordnung des Stoffes eigentümlich ist und sich vom Durchschnitt abhebt. ....was man ja von den "Texten" in diesen Plänen wohl nicht behaupten kann. Ein Reisebericht etwa ist eine persönliche Schöpfung und somit schützenswert. Die Beschreibung einer Lokomotive weiderum eher nicht, was sollte man da Phantasievolles oder Eigentümliches einbinden....
Nicht veröffentlicht darf natürlich die gesamte Zeitung, egal ob als Text oder Grafik. Aber meine Freunde wissen ja, wo man sich SVa, EBÖ und Modellbahn herunterladen kann, denn die Kopie "unter Freunden" ist bis jetzt zumindest, noch nicht verboten.