Zughakenbelastung?
Zughakenbelastung?
Wer kann mir Auskunft darüber erteilen, wie hoch die Zughakenbelastung auf "ebenen" Strecken bzw. am Arlberg sein darf?
Doch hat es. Es gibt die Grenzbelastung bei der Kupplungsteile brechen, 1000 kN für den Zughaken und 850 kN bei der Kupplung. Dann gibt es die Zughakengrenzlasten, die aussagen, welche Tonnage von welchem Triebfahrzeug auf welcher Strecke abbefördert werden kann. Ist doch wichtig welches Fahrzeug gefragt ist, ein Stier befördert mehr ab als eine 42er.
edith sagt: Kleines Begriffewirrwarr! Zughakengrenzlast ist die kN Angabe, die Tonnage die Regelbelastung.
edith sagt: Kleines Begriffewirrwarr! Zughakengrenzlast ist die kN Angabe, die Tonnage die Regelbelastung.
Zuletzt geändert von peryc am Mo Jan 14, 2008 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
Dem Zughaken ist es egal, ob er in einer 42er oder in einem Ochsen eigebaut ist. Die Lastbegrenzung auf der Strecke beschreibt die zulässige Zughakenlast (ohne "...grenz...).peryc hat geschrieben: Dann gibt es die Zughakengrenzlasten, die aussagen, welche Tonnage von welchem Triebfahrzeug auf welcher Strecke abbefördert werden kann. Ist doch wichtig welches Fahrzeug gefragt ist, ein Stier befördert mehr ab als eine 42er.
Damit hast Du Dir die Antwort eh schon selber gegeben.peryc hat geschrieben:Doch hat es. Es gibt die Grenzbelastung bei der Kupplungsteile brechen, 1000 kN für den Zughaken und 850 kN bei der Kupplung. Dann gibt es die Zughakengrenzlasten, die aussagen, welche Tonnage von welchem Triebfahrzeug auf welcher Strecke abbefördert werden kann. Ist doch wichtig welches Fahrzeug gefragt ist, ein Stier befördert mehr ab als eine 42er.
Die Zugkakengrenzlast einer Strecke hat mit der Belastungsgrenze einer Lok nichts zu tun. Eine Lok allein kann selten mehr ziehen als der Zughaken in der Regel aushält. Dies wird erst zu beachten wenn mehrere Loks an der Zugspitze sind. Mehr als 450 kN Zugkraft dürfen an der Zugspitze nicht ausgeübt werden. Es gibt einzelne Fahrzeuge, 151 z.B., die das können, aber die sind eher selten.
Es gibt eine Formel zur Berechnung der Grenzlast, nur finde ich die momentan nicht.
Auf der Westbahn zwischen Wien und St.Pölten sind in beiden Richtungen 2060 Tonnen erlaubt,
zwischen St.Pölten und Linz 2060 umgekehrt 2400 Tonnen,
Wels - Passau in beiden Richtungen 3000 Tonnen,
Arlberg westwärts 1100, ostwärts 950 Tonnen,
Auf der Mittenwaldbahn 840 Richtung Bayern, 880 Richtung Innsbruck
Bei Sonnenschein1110.006 hat geschrieben: Auf der Westbahn zwischen Wien und St.Pölten sind in beiden Richtungen 2060 Tonnen erlaubt,
zwischen St.Pölten und Linz 2060 umgekehrt 2400 Tonnen,
Wels - Passau in beiden Richtungen 3000 Tonnen,
Arlberg westwärts 1100, ostwärts 950 Tonnen,
Auf der Mittenwaldbahn 840 Richtung Bayern, 880 Richtung Innsbruck



Mit der "Belastungsgrenze" bist mir zuvorgekommen

Meine persönliches Unwort: MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKT
Also war die, von Ebene, Steigung oder Gefälle völlig unabhängige Zughakengrenzlast gefragt, die Frage somit mißverständlich gestellt. Durch die Fragestellung mit Ebene bzw. Steigung vermutete ich eher die Regelbelastung sei gefragt, und bei der gibt es einen Haufen Faktoren um eine Antwort zu formulieren.
Die Zughakengrenzlast wird auch von den Geländeverhältnissen bestimmt.
In der Ebene kannst mehr anhängen als in der Steigung. In der Ebene sind 1000 Tonnen leichter als in einer Steigung, da dort auch noch die Steigung am Haken "zieht"!
Die Regelbelastung einer Lok setzt sich aus des Neigungsverhältnissen und der Leistung der Lok zusammen.
In der Ebene kannst mehr anhängen als in der Steigung. In der Ebene sind 1000 Tonnen leichter als in einer Steigung, da dort auch noch die Steigung am Haken "zieht"!
Die Regelbelastung einer Lok setzt sich aus des Neigungsverhältnissen und der Leistung der Lok zusammen.