ok ... "kann".
Gibts da ein paar Faustregeln, wie sich das Ganze z.B. entlang der Südbahn oder bei Nebenstrecken verhält?
Wie schauts aus mit ganz offensichtlich nicht befahrenen (Abstell-)Gleisen - darf man dort sich aufhalten, ohne irgendwelche "Person-im-Gleis"-Aktionen hervorzurufen?
Ein paar Meter neben dem Gleis wird ja egal sein - oder z.B. auf der Böschung, wenn der Gleiskörper daneben liegt (wie z.B. entlang der Südbahn rund um Guntramsdorf).
Nein, eine Gleisbetretungskarte gab es nie und gibt es auch nicht. Es gibt/gab eine Erlaubniskarte zum Betreten von Bahnanlagen (TR, TS) und eine für die Mitfahrt auf Führerständen. Grundsätzlich war das immer die selbe "Karte", die auch den Betrag in Form eines Erlagscheines aufwies, die Berechtigungen wurden/werden per unterschiedlicher Buchstabenstempel aufgedruckt.
Ich würde das so definieren: Alles was nicht öffentlich zugänglich ist (zB. Bahnsteig) und zwischen den Fahrleitungsmasten liegt (Gleise, Schotterbett, Kabelschacht und dgl.) ist betriebsfremden Personen verboten. (nicht elektr. Strecken sinngemäss!)
Da es ja in letzter Zeit vermehrt zu Kupferdiebstählen kommt und nicht einmal vor Erdungskabel, Erdungsbänder der Fahrleitungsmasten, Brücken und dgl. Halt gemacht wird, sollte man sich das vorher GUT überlegen
Und Loks bzw. Wagenmaterial, Weichenantriebe... Kupfer findet man viel auf der Bahn wenn man es sucht. Mexx hat da recht, ich wäre im Bahnbereich da auch vorsichtig.