Fahrschein am Bahnsteig?

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Ulli
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Fahrschein am Bahnsteig?

Beitrag von Ulli »

Hallo!

Brauche ich zum Betreten eines Bahnsteiges in einem Wiener Bahnhof einen Fahrschein?
Bis jetzt war ich der Meinung, dass ich ohne Fahrschein einen Bahnsteig betreten darf. Es gibt auch keine Sperren ab wo , bzw. Hinweise, dass das Betreten ohne Fahrschein verboten ist.
Mir sind nur Hinweise bekannt, dass das Betreten eines Zuges im Nahverkehr nur mit einem gültigen Fahrauweis gestattet ist.

Ich stelle deswegen hier diese Frage, weil am späten Dienstag Vormittag (21.4.2009) Kontrollorgane der ÖBB oder Wiener Linien zusammen mit der Polizei beim Verlassen der ÖBB-Bahnsteige in dem Verbindungsgang des Bahnhofs Wien-Meidling Fahrscheine kontrollierten. Nach meiner Meinung ist dies völlig zu Unrecht geschehen.

Auf meine Frage an eine der Kontrollpersonen, ob ich jemanden zum Zug begleiten darf, bekam ich die Antwort, dass dazu ein Fahrschein notwendig sei.

Mir ist klar, dass ich beim Durchschreiten einer Sperre bzw. für das Betreten des Bahnsteiges bei der Wiener U-Bahn einen Fahrschein benötige.


Kann dazu jemand genauere Informationen geben?
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Ulli
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Webbster
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Beitrag von Webbster »

Im gesamten Bereich der Wiener Schnellbahn sind laut Tarif die bahnsteige nur mit gültigem Fahrausweis zu betreten. Die Kontrolle war rechtens !!! Früher ga es ja in Wien auf der Schnellbahnstammstrecke die so genannten Bahnsteigschaffner - ohne ihren Kontrollblick ist man damals auch nicht auf den Bahnsteig gelangt!
Markus1099
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Beitrag von Markus1099 »

Hallo!

hab das auch schon gehört, dass das angeblich legal ist. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob es da nicht auch die Pflicht gibt, auf so ein Betretungsverbot hinzuweisen (vgl. U-Bahn!). Das kann ja grundsätzlich niemand wissen!
Hab auch immer wieder Leute beobachtet, die nach dem Verlassen des Zuges ihre Karte am Bahnsteig in den Müll geworfen haben - das sollten Sie wohl auch nicht tun......
LG
Markus1099
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blu
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Beitrag von blu »

Zumindest auf den Hinweis-Tafeln zur "Kontrollgebühr", die bei Angetroffenwerden ohne Fahrschein eingehoben wird, wird mWn darauf hingewiesen, daß ein Fahrschein auch NACH dem Aussteigen auf dem Zug bei einer etwaigen Kontrolle am Bahnsteig vorgewiesen werden muss.
Markus1099
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Beitrag von Markus1099 »

Ja gut, aber müsste nicht beim Stiegenaufgang oder beim Betreten des Bahnhofes oder irgendwo dort ein Hinweis angebracht werden?
Wie soll man sonst davon wissen?

LG
Markus1099
Webbster
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Beitrag von Webbster »

du solltest ja sowieso über den ÖPT den Haustarif der ÖBB, die Tarifbestimmungen des VOR (indenen das Betretungsverbot ohne Fahrschein am Bahnsteig ausgewiesen ist!) sowieso als Fahrgast kennen... meint man zumindest... :) Auf das kleingedruckte schaut ja sowieso keiner.
Markus1099
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Beitrag von Markus1099 »

Aber wer sagt denn, dass ich nur am Bahnhof gehen darf, wenn ich ein Fahrgast bin und daher alle Bestimmungen kennen sollte?

LG
Markus1099
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2143.040
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Beitrag von 2143.040 »

Vor allem: wie oft werden Verwandte/Freunde (v.a. auch ältere Personen) mit schwerem Gepäck von einem Fernzug abgeholt oder zu selbigem gebracht - es sind ja einige Bahnhöfe, die von Fernzügen bedient werden.
Das kann doch nicht ernsthaft verboten sein?
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Brandl
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Beitrag von Brandl »

Frage - das gilt jetzt aber nur für die Wiener Bahnhöfe, oder? Oder so allgemein? Gibts dazu was auf der ÖBB hp?
Nun ja, dass man kontrolliert ist rechtens, sehe ich auch ein und wenn kann man den weggeworfenen Fahrschein ja auch wieder aus dem Müll fischen, ist zwar umständlich aber ok.
bandito
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Beitrag von bandito »

richtig das durchschreiten der sperre mit gültigen fahrausweis ist speziell bei den wiener linien in den u-bahn stationen angeschrieben.....

dort wo sich die öbb mit keinen anderen öffi die station teilt und ein entwerter schon am aufgang bzw am beginn zum bahnsteig angebracht ist wird das als sperre angesehen......

und was machen wenn der entwerter mitten am bahnsteig ist.....tja dann sagen die beförderungsbestimmungen bzw die hausordnung das passende dazu...darf man nu ohne oder doch nicht

und beweiß mal dass du nicht mit dem zug fahren möchtest bzw gefahren bist...........
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Ulli
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Beitrag von Ulli »

bandito hat geschrieben: und beweiß mal dass du nicht mit dem zug fahren möchtest bzw gefahren bist...........
Die sollen mir beweisen, dass ich gefahren bin!!!

Eine Mitarbeiterin der ÖBB-Pressestelle hat übrigens mir per mail mitgeteilt:
ÖBB hat geschrieben: nein, zum Betreten eines Bahnsteiges brauchen Sie keine Fahrkarte.
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Ulli
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S-Bahn
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Beitrag von S-Bahn »

bin mir relativ sicher, dass das "bahnsteigverbot" im ärgsten fall vor gericht nicht halten wird, wenn die ÖBB nicht eindeutig mit schildern darauf hinweisen (so wie das bei den wiener linien der fall ist). wäre ja noch schöner. bald darf man nicht mal an einer bus- oder strassenbahnhaltestelle ohne fahrschein vorbeigehen?!

eine "sperrzone" muss deutlich als solche gekennzeichnet sein, sonst hält das vor keinem gericht.
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Brandl
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Beitrag von Brandl »

Glaube ich letztendlich auch, denn kontrolliert wird ja vom Schaffner und eben die Hinweischilder fehlen - glaube auch das würde stand halten vor jedem Gericht!
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