Fahrschein am Bahnsteig?
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Fahrschein am Bahnsteig?
Hallo!
Brauche ich zum Betreten eines Bahnsteiges in einem Wiener Bahnhof einen Fahrschein?
Bis jetzt war ich der Meinung, dass ich ohne Fahrschein einen Bahnsteig betreten darf. Es gibt auch keine Sperren ab wo , bzw. Hinweise, dass das Betreten ohne Fahrschein verboten ist.
Mir sind nur Hinweise bekannt, dass das Betreten eines Zuges im Nahverkehr nur mit einem gültigen Fahrauweis gestattet ist.
Ich stelle deswegen hier diese Frage, weil am späten Dienstag Vormittag (21.4.2009) Kontrollorgane der ÖBB oder Wiener Linien zusammen mit der Polizei beim Verlassen der ÖBB-Bahnsteige in dem Verbindungsgang des Bahnhofs Wien-Meidling Fahrscheine kontrollierten. Nach meiner Meinung ist dies völlig zu Unrecht geschehen.
Auf meine Frage an eine der Kontrollpersonen, ob ich jemanden zum Zug begleiten darf, bekam ich die Antwort, dass dazu ein Fahrschein notwendig sei.
Mir ist klar, dass ich beim Durchschreiten einer Sperre bzw. für das Betreten des Bahnsteiges bei der Wiener U-Bahn einen Fahrschein benötige.
Kann dazu jemand genauere Informationen geben?
Brauche ich zum Betreten eines Bahnsteiges in einem Wiener Bahnhof einen Fahrschein?
Bis jetzt war ich der Meinung, dass ich ohne Fahrschein einen Bahnsteig betreten darf. Es gibt auch keine Sperren ab wo , bzw. Hinweise, dass das Betreten ohne Fahrschein verboten ist.
Mir sind nur Hinweise bekannt, dass das Betreten eines Zuges im Nahverkehr nur mit einem gültigen Fahrauweis gestattet ist.
Ich stelle deswegen hier diese Frage, weil am späten Dienstag Vormittag (21.4.2009) Kontrollorgane der ÖBB oder Wiener Linien zusammen mit der Polizei beim Verlassen der ÖBB-Bahnsteige in dem Verbindungsgang des Bahnhofs Wien-Meidling Fahrscheine kontrollierten. Nach meiner Meinung ist dies völlig zu Unrecht geschehen.
Auf meine Frage an eine der Kontrollpersonen, ob ich jemanden zum Zug begleiten darf, bekam ich die Antwort, dass dazu ein Fahrschein notwendig sei.
Mir ist klar, dass ich beim Durchschreiten einer Sperre bzw. für das Betreten des Bahnsteiges bei der Wiener U-Bahn einen Fahrschein benötige.
Kann dazu jemand genauere Informationen geben?
Im gesamten Bereich der Wiener Schnellbahn sind laut Tarif die bahnsteige nur mit gültigem Fahrausweis zu betreten. Die Kontrolle war rechtens !!! Früher ga es ja in Wien auf der Schnellbahnstammstrecke die so genannten Bahnsteigschaffner - ohne ihren Kontrollblick ist man damals auch nicht auf den Bahnsteig gelangt!
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Hallo!
hab das auch schon gehört, dass das angeblich legal ist. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob es da nicht auch die Pflicht gibt, auf so ein Betretungsverbot hinzuweisen (vgl. U-Bahn!). Das kann ja grundsätzlich niemand wissen!
Hab auch immer wieder Leute beobachtet, die nach dem Verlassen des Zuges ihre Karte am Bahnsteig in den Müll geworfen haben - das sollten Sie wohl auch nicht tun......
LG
Markus1099
hab das auch schon gehört, dass das angeblich legal ist. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob es da nicht auch die Pflicht gibt, auf so ein Betretungsverbot hinzuweisen (vgl. U-Bahn!). Das kann ja grundsätzlich niemand wissen!
Hab auch immer wieder Leute beobachtet, die nach dem Verlassen des Zuges ihre Karte am Bahnsteig in den Müll geworfen haben - das sollten Sie wohl auch nicht tun......
LG
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richtig das durchschreiten der sperre mit gültigen fahrausweis ist speziell bei den wiener linien in den u-bahn stationen angeschrieben.....
dort wo sich die öbb mit keinen anderen öffi die station teilt und ein entwerter schon am aufgang bzw am beginn zum bahnsteig angebracht ist wird das als sperre angesehen......
und was machen wenn der entwerter mitten am bahnsteig ist.....tja dann sagen die beförderungsbestimmungen bzw die hausordnung das passende dazu...darf man nu ohne oder doch nicht
und beweiß mal dass du nicht mit dem zug fahren möchtest bzw gefahren bist...........
dort wo sich die öbb mit keinen anderen öffi die station teilt und ein entwerter schon am aufgang bzw am beginn zum bahnsteig angebracht ist wird das als sperre angesehen......
und was machen wenn der entwerter mitten am bahnsteig ist.....tja dann sagen die beförderungsbestimmungen bzw die hausordnung das passende dazu...darf man nu ohne oder doch nicht
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Die sollen mir beweisen, dass ich gefahren bin!!!bandito hat geschrieben: und beweiß mal dass du nicht mit dem zug fahren möchtest bzw gefahren bist...........
Eine Mitarbeiterin der ÖBB-Pressestelle hat übrigens mir per mail mitgeteilt:
ÖBB hat geschrieben: nein, zum Betreten eines Bahnsteiges brauchen Sie keine Fahrkarte.
bin mir relativ sicher, dass das "bahnsteigverbot" im ärgsten fall vor gericht nicht halten wird, wenn die ÖBB nicht eindeutig mit schildern darauf hinweisen (so wie das bei den wiener linien der fall ist). wäre ja noch schöner. bald darf man nicht mal an einer bus- oder strassenbahnhaltestelle ohne fahrschein vorbeigehen?!
eine "sperrzone" muss deutlich als solche gekennzeichnet sein, sonst hält das vor keinem gericht.
eine "sperrzone" muss deutlich als solche gekennzeichnet sein, sonst hält das vor keinem gericht.