Ich als Obmann des Vereines "ÖRBG" bin sowohl österreichweit verkehrspolitisch für den Erhalt von Regionalbahnen bzw. der Reaktivierung von bereits eingestellten Regionalbahnen und deren Modernisierung aktiv, als auch mit anderen Eisenbahnfreunden bemüht, dass speziell im Weinviertel einige Regionalbahnen zumindest als "Museumsbahn" erhalten bleiben und würde mich selbst aktiv beteiligen, letzteres kann sehr wohl etwas zur Erhaltung von der "Infrastruktur" bereits eingestellten Regionalbahnen, da sich eine generelle Wende in der Verkehrspolitik, sich angesichts der derzeitigen zu autofreundlichen politischen Lage sich in der nächsten Zeit nicht abzeichnen lässt, werden in Österreich in der nächsten Jahren vielleicht einige stillgelegten Regionalbahnen , wieder für den normalen Personenverkehr reaktiviert. Es handelt nach meinem Wissen, zumindest um folgende Regionalbahnstrecken in Österreich, welche in den nächsten Jahren mehr oder weniger eine Chance hätten, wieder zum neuen Leben erweckt zu werden:
Waidhofen / Thaya - Fratres (NÖ) - Slavonice (CZ)
Siebenbrunn-Leopoldsdorf - Engelhartstetten (NÖ)
Retz - Drosendorf (NÖ)
Oberwart - Grosspetersdord (Bgld), mit Verlängerung bis Szombathely (HU)
Deutschkreutz - Oberloisdord (Bgld), mit Verlängerung bis Szombathely (HU)
St. Paul - Lavamünd (K) - Dravograd (Slowenien)
Korneuburg – Ernstbrunn –Mistelbach (www.landesbahn.at)
Vöcklabruck – Kammer-Schörfling
Die übrigen stillgelegten Regionalbahnen könnten derzeit eher nur als "Museumsbahn" erhalten bleiben die finanziellen Mittel zur Erhaltung der "Infrastruktur“ sind dabei nicht so hoch!
Bei der EU-konformen Ausschreibung der in den Jahren 2001 und 2002 aufgelassenen Bahnstrecke in Österreich, leider geht es hier nicht so flott weiter, wie in Deutschland , die Verantwortung haben vor allem die Politiker von ÖVP und FPÖ aber auch einige Herren von Verkehrsministerium, der ÖBB-Direktionen und auch die Eisenbahnergewerkschaft!
Hier wäre aus Kostengründen auch eine Betriebsführung durch die Nachbarbahnen aus den neuen EU-Ländern denkbar (siehe unten).
Ich und andere Eisenbahnfreunde würden gerne (ehrenamtlich) auf einer aufgelassenen Bahnstrecke in Österreich die Nostalgiezüge selbst führen, auch ich kann selber mit Loks fahren. Aber leider wollen es die ÖBB und angeblich auch die Eisenbahnergewerkschaft nicht haben!
Bei der EU-konformen Ausschreibung der in den Jahren 2001 und 2002 aufgelassenen Bahnstrecke in Österreich, leider geht es hier nicht so flott weiter, wie in Deutschland, die Schuld haben vor allem die schwarz-blaue Regierung aber auch einige Herren vom Verkehrsministerium, der ÖBB-Direktionen und auch die Eisenbahnergewerkschaft!
Ich habe jedenfalls von mehren Personen gehört, dass es gerade die Eisenbahnergewerkschaft war, weshalb keine Osteuropäischen Bahnen auf stillgelegte Strecken der ÖBB, wie z.B.: dass die CD mit billigeren Schienenbussen 810 auf der der Strecke Retz –Drosendorf fahren könnten. Da wollte die Eisenbahnergewerkschaft, dass diese Züge unbedingt auch mit ÖBB-Lokführer fahren sollten, aber ÖBB-Lokführer wollen nicht mit billigeren Schienenbussen fahren, obwohl CD-Lokführer nicht nur „billiger“ arbeiten könnten.
Ich könnte mir als „europäischer Eisenbahnexperte“ aber vorstellen, dass ÖBB-Lokführer dafür mit den EU-Regio-Zügen bis/ab Znojmo/Znaim durchfahren würden, um den Personalwechsel und die Wartezeit an den Grenzbahnöfen, z.B.: Retz, denn die Wartezeit des ÖBB oder CD Personals bis der nächster Zug wieder in ihre Heimat fährt, kostet auch nur Geld.
SPAREN JA, ABER NUR DORT WO ES SINNVOLL IST!
Die CD , MAV und ZS -Schienenbusse 810 sind zwar nicht so attraktiv wie ein 5047er ; Talent oder Desiro aber deutlich billiger und gegenüber den Autobussen finde ich die Schienenbusse der Reihe 810 immer noch komfortabler und sicherer und wenn mit diesen Schienenbusse auch mit tschechischen Personal fährt , wären die Betriebskosten gegenüber den ÖBB-Autobus sogar günstiger , aber 810er müssten mit auch INDUSI etc. ausgestattet werden
Grenzüberschreitender Personaleinsatz ist bereits in einigen Fällen vorhanden, so fahren ungarische Schaffner der GySEV; bis und ab Wien, ÖBB- Schaffner bis und ab Zürich, SBB- Schaffner bis und ab Innsbruck, DB-Lokführer bis und ab Brennero/Brenner /Südtirol und ÖBB-Lokführer bis /ab München und DB-Lokführer und Schaffner auf der von den ÖBB eingestellten Ausserfernbahn in Tirol und fallweise auch ÖBB-Lokführer in Südtirol usw.
Bisher hatten die Eisenbahnergewerkschaften in den einzelnen Ländern oft Einwände gegen einen grenzüberschreitenden Einsatz des Personals gehabt, nun scheint sich hier endlich die Vernunft durchzusetzen!
Ich trete für einen Ausbau des grenzüberschreitenden Einsatzes des Personals besonders auf grenzüberschreitenden, oder grenznahen Regionalbahnen ein!
Seit 1988 fahren einige Triebwagenzüge mit 5047 auf schwach frequentierten Regionalbahn in „Einmannberieb“, der Fahrkartenverkauf erfolgt(e) wie im Autobus nun beim Lokführer, dies wird von mir als Alternative zur Einstellung der Bahnen bzw. zum Autobus betrachtet, aber Teile der Eisenbahnergewerkschaft lehnen dies ab, was mich sehr ärgert!
Und jetzt nach 15 Jahren Einsatz der 5047er wollten die Kremser ÖBB-Lokführer nicht mehr die Fahrkarten verkaufen.
Die Eisenbahnergewerkschaft von Krems hat sich durchgesetzt, dass die 17 Kremser Triebwagen 5047er, mit denen der Personenverkehr der ÖBB abgewickelt wird, nun mit jeweils ca. 120.000 Euro teuren Fahrkartenautomaten ausgestattet werden müssen, mit denen sich viele Fahrgäste auch heute noch schwer tun.
Diese Maßnahmen sind ein weiteres Beispiel dafür, dass in Österreich die Kosten der Eisenbahn gegenüber dem Bus mutwillig erhöht werden und dass den ÖBB, das Personal wichtiger ist als die Fahrgäste!
Ornette Jan Novotny
ÖRBG - Verein Österreichische Regionalbahn-Gesellschaft
Stiftgasse
1070 Wien
Infrastruktur von stillgelegten Regionalbahnen erhalten
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wwoer
Jetzt einmal weg von der Theorie, wie schaut die tatsächliche Situation aus:
Man sollte das Ganze schon unter den Strukturen ab dem Jahre 2005 betrachten. Und da gibt es eine strickte Trennung zwischen der ÖBB Infrastruktur Bau AG, der die (ehemaligen ÖBB-Strecken) gehören, der ÖBB Infrastruktur Betriebs AG, welche den Betrieb führt und dann den EVU, welche auf den Strecken fahren.
Grundsätzlich kann jedes österreichische EVU für die gewünschte Strecke eine Trasse bestellen und darauf fahren. Das kann keine Gewerkschaft oder sonst jemand verhindern.
Voraussetzung: Die ÖBB Infrastruktur Betriebs AG nimmt die Trassenbestellung an, was sie zB für Ernstbrunn – Mistelbach und Siebenbrunn-Leopoldsdorf – Engelhartstetten grundsätzlich nicht macht, und das ist ihr gutes Recht. In diesem Fall kann ein eigenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Strecke von der ÖBB Infrastruktur Bau AG pachten (Höhe der Pacht mindestens 50 % der Abschreibung und Finanzkosten der Strecken) und den Betrieb führen. Zuständig für die Zuteilung der Strecke ist die Schienenverkehr-Dienstleistungs GmbH.
Aber in den übrigen Fällen stehen alle Möglichkeiten offen. Also ein EVU finden und den Betrieb aufnehmen. Oder bei der ÖBB Personenverkehrs AG eine Bestellung für die entsprechende Leistung aufgeben und bezahlen.
Eines ist jedenfalls sicher, die ÖBB Personenverkehrs AG kann und darf niemand zwingen, einen Betrieb zu führen, den sie nicht will. Damit kann niemand mehr irgendwo die Kosten mutwillig erhöhen. Und auch solche Pauschalverurteilungen wie „der ÖBB ist das Personal wichtiger ist als die Fahrgäste“ sind haltlos, weil die ÖBB Personenverkehrs AG muss Gewinne erzielen, und das kann sie nur, wenn sie Leistungen anbietet, die von den Kunden angenommen werden und diese mit einem Personal erbringt, welches motiviert ist.
Und sollte sich für eine Strecke kein Eisenbahninfrastrukturunternehmen finden, welche den Betrieb führt, dann muss die ÖBB Infrastruktur Bau AG für eine Verwertung (d.h. im Regelfall) Verkauf der strecke sorgen.
Das Ganze ist (ab 2005) geltendes Recht, demokratisch beschlossen, und man kann dazu stehen, wie man mag, aber es ist so.
Wolfgang
Man sollte das Ganze schon unter den Strukturen ab dem Jahre 2005 betrachten. Und da gibt es eine strickte Trennung zwischen der ÖBB Infrastruktur Bau AG, der die (ehemaligen ÖBB-Strecken) gehören, der ÖBB Infrastruktur Betriebs AG, welche den Betrieb führt und dann den EVU, welche auf den Strecken fahren.
Grundsätzlich kann jedes österreichische EVU für die gewünschte Strecke eine Trasse bestellen und darauf fahren. Das kann keine Gewerkschaft oder sonst jemand verhindern.
Voraussetzung: Die ÖBB Infrastruktur Betriebs AG nimmt die Trassenbestellung an, was sie zB für Ernstbrunn – Mistelbach und Siebenbrunn-Leopoldsdorf – Engelhartstetten grundsätzlich nicht macht, und das ist ihr gutes Recht. In diesem Fall kann ein eigenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Strecke von der ÖBB Infrastruktur Bau AG pachten (Höhe der Pacht mindestens 50 % der Abschreibung und Finanzkosten der Strecken) und den Betrieb führen. Zuständig für die Zuteilung der Strecke ist die Schienenverkehr-Dienstleistungs GmbH.
Aber in den übrigen Fällen stehen alle Möglichkeiten offen. Also ein EVU finden und den Betrieb aufnehmen. Oder bei der ÖBB Personenverkehrs AG eine Bestellung für die entsprechende Leistung aufgeben und bezahlen.
Eines ist jedenfalls sicher, die ÖBB Personenverkehrs AG kann und darf niemand zwingen, einen Betrieb zu führen, den sie nicht will. Damit kann niemand mehr irgendwo die Kosten mutwillig erhöhen. Und auch solche Pauschalverurteilungen wie „der ÖBB ist das Personal wichtiger ist als die Fahrgäste“ sind haltlos, weil die ÖBB Personenverkehrs AG muss Gewinne erzielen, und das kann sie nur, wenn sie Leistungen anbietet, die von den Kunden angenommen werden und diese mit einem Personal erbringt, welches motiviert ist.
Und sollte sich für eine Strecke kein Eisenbahninfrastrukturunternehmen finden, welche den Betrieb führt, dann muss die ÖBB Infrastruktur Bau AG für eine Verwertung (d.h. im Regelfall) Verkauf der strecke sorgen.
Das Ganze ist (ab 2005) geltendes Recht, demokratisch beschlossen, und man kann dazu stehen, wie man mag, aber es ist so.
Wolfgang
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Markus1099
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- Registriert: Fr Sep 27, 2002 23:18
- Wohnort: Korneuburg
Hallo wwoer!
Grundsätzlich gebe ich dir mit deiner Einschätzung recht!
Danke für alle Infos die du mir dazu geben kannst!
Markus1099
Grundsätzlich gebe ich dir mit deiner Einschätzung recht!
Hast du da nähere Infos! Mich würde besonders interessieren, warum keine Trassenbastellung zwischen Ernstbrunn und Mistelbach angenommen werden?Die ÖBB Infrastruktur Betriebs AG nimmt die Trassenbestellung an, was sie zB für Ernstbrunn – Mistelbach und Siebenbrunn-Leopoldsdorf – Engelhartstetten grundsätzlich nicht macht
Danke für alle Infos die du mir dazu geben kannst!
Markus1099
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wwoer
Der Grund dürfte darin liegen, dass es sich bei diesen Strecken um bereits stillgelegte Strecken handelt. Nach der neuen Gesetzeslage müsste allerdings die Infrastruktur Betriebs AG bei einem Eingang von Trassenbestellungen die Strecke von der Infrastruktur Bau AG pachten, instandsetzen und den Betrieb führen.
Da sich dies finanziell mit dem erzielbaren IBE nicht rechnen kann, hat die ÖBB Infrastruktur diese Strecken im Network-Statement definiert und von vorne herein klargestellt, dass dafür keine Trassenbestellungen angenommen werden.
Auf der Homepage der ÖBB Infrastruktur - Network-Statement unter Trassenbestellung gibt’s Infos über Bestellfristen, gewidmete Streckenabschnitte und stillgelegte Strecken für das Fahrplanjahr 2005.
http://193.81.167.162/Infra/Html/modul_ ... .htm#4.1.4.
Wolfgang
Da sich dies finanziell mit dem erzielbaren IBE nicht rechnen kann, hat die ÖBB Infrastruktur diese Strecken im Network-Statement definiert und von vorne herein klargestellt, dass dafür keine Trassenbestellungen angenommen werden.
Auf der Homepage der ÖBB Infrastruktur - Network-Statement unter Trassenbestellung gibt’s Infos über Bestellfristen, gewidmete Streckenabschnitte und stillgelegte Strecken für das Fahrplanjahr 2005.
http://193.81.167.162/Infra/Html/modul_ ... .htm#4.1.4.
Wolfgang
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Markus1099
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wwoer
Das ist Aufgabe der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Zitat aus den Erläuterungen zum Gesetz:
Die Aufgabenstellung der nach Abspaltung der Gesellschaft zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur verbleibenden Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH enthält zunächst in Abs. 1 Z 1 und 3 zwei Tatbestände, die bisher der SCHIG obliegen. Die in Abs. 1 Z 3 umschriebene Aufgabenstellung umfasst beispielsweise auch die gegebenenfalls notwendig werdende Vermittlung der Nutzung von Strecken oder Streckenteile der Schieneninfrastruktur, die das bisher betreibende Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht mehr zu betreiben beabsichtigt.
Es muss also die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH ein neues EIU suchen.
Wolfgang
Zitat aus den Erläuterungen zum Gesetz:
Die Aufgabenstellung der nach Abspaltung der Gesellschaft zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur verbleibenden Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH enthält zunächst in Abs. 1 Z 1 und 3 zwei Tatbestände, die bisher der SCHIG obliegen. Die in Abs. 1 Z 3 umschriebene Aufgabenstellung umfasst beispielsweise auch die gegebenenfalls notwendig werdende Vermittlung der Nutzung von Strecken oder Streckenteile der Schieneninfrastruktur, die das bisher betreibende Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht mehr zu betreiben beabsichtigt.
Es muss also die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH ein neues EIU suchen.
Wolfgang