ICE mit 300 km/h auf der Westbahn
-
Stefan Aichhorn
ICE mit 300 km/h auf der Westbahn
Laut der ORF Sendung "Newsflash" gab es heute Testfahrten mit dem ICE-S auf der Westbahn zwischen St. Pölten und Ybbs.
Die "Gelegenheitsbrillenschlange" vom Newsflash erwähnte Geschwindigkeiten von 300 km/h.
Weiß wer genaueres darüber?
Die "Gelegenheitsbrillenschlange" vom Newsflash erwähnte Geschwindigkeiten von 300 km/h.
Weiß wer genaueres darüber?
Das Messfahrtenprogram des ICE-S sah neben den Probefahrten auf der FJB wegen Messungen an der Oberleitung auch die von Dir angesprochenen Fahrten mit 300km/h auf der Westbahn bei Pöchlarn vor.
Das Ganze geschah natürlich in Kooperation mit der HL-AG, welche die neue Trasse bekanntlich erreichtet hat und dabei wohl auch das Befahren mit 300 Sachen testen wollte.
Das Ganze geschah natürlich in Kooperation mit der HL-AG, welche die neue Trasse bekanntlich erreichtet hat und dabei wohl auch das Befahren mit 300 Sachen testen wollte.
Bahnnews-Austria: Interessante Nachrichten aus der Welt der Eisenbahn!
-
Stefan Aichhorn
Da sich die HL-AG (ein Tochterunternehmen der ÖBB) sowieso per 1.1.2005 auflösen wird und vollständig in die ÖBB integriert wird, war es wohl doch ein Test seitens der ÖBB.Das Ganze geschah natürlich in Kooperation mit der HL-AG, welche die neue Trasse bekanntlich erreichtet hat und dabei wohl auch das Befahren mit 300 Sachen testen wollte.
Wenn die Testergebnisse gut ausfallen, könnte ein ICE-Betrieb mit 250 km/h hergestellt werden!
-
Formsignal
Hallo !
Wie ist das eigentlich:
Der Test war mit 300 damit man mit 250 Regelgeschwindigkeit fahren kann. Gibt es eigentlich eine fixe "Sicherheitsreserve" z.B. in Prozent oder einen Zuschlag auf die normale Reisegeschwindigkeit ??
Ich meine, ein Bogen darf mit z.B. 80 km/h Regelgeschwindigkeit befahren werden, hat den ein Meßzug mit z.b. 90 km/h durchfahren, und dabei eine Seitenbeschleunigung von X gemessen ??? Oder wie kommt man auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit, wie wird die bestimmt ??
Wie ist das eigentlich:
Der Test war mit 300 damit man mit 250 Regelgeschwindigkeit fahren kann. Gibt es eigentlich eine fixe "Sicherheitsreserve" z.B. in Prozent oder einen Zuschlag auf die normale Reisegeschwindigkeit ??
Ich meine, ein Bogen darf mit z.B. 80 km/h Regelgeschwindigkeit befahren werden, hat den ein Meßzug mit z.b. 90 km/h durchfahren, und dabei eine Seitenbeschleunigung von X gemessen ??? Oder wie kommt man auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit, wie wird die bestimmt ??
Normalerweise geht man schon von einer höheren Toleranz aus, daß heißt der Messzug muß bei einer entsprechend höheren Geschwindigkeit innerhalb vorgegebener Parameter liegen. Um allerdings einen Test für 250 km/h Regelgeschwindigkeit zu machen, müßte der Test dann schon mit einem ICE1 gemacht werden, sonst wird man seitens des Ministerium wohl keine Zulassung erteilen. Abgesehen davon muß aber auch die Strecke entsprechende bauliche Voraussetzungen und Sicherungseinrichtungen besitzen.Formsignal hat geschrieben:Hallo !
Wie ist das eigentlich:
Der Test war mit 300 damit man mit 250 Regelgeschwindigkeit fahren kann. Gibt es eigentlich eine fixe "Sicherheitsreserve" z.B. in Prozent oder einen Zuschlag auf die normale Reisegeschwindigkeit ??
Ich meine, ein Bogen darf mit z.B. 80 km/h Regelgeschwindigkeit befahren werden, hat den ein Meßzug mit z.b. 90 km/h durchfahren, und dabei eine Seitenbeschleunigung von X gemessen ??? Oder wie kommt man auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit, wie wird die bestimmt ??
Rein physikalisch gesehen kannst Du auf der Südbahn auch mit 200 durchs Theresienfeld fetzen, trotzdem wird mit dem derzeitigen Ausbau wohl niemand auf die Idee kommen eine derartige Zulassung zu erteilen.
Understanding is a three edged sword. Your side, their side, and the truth.
-
NorbertK
Deutsche Schnellfahrstrecken wurden jeweils für eine Geschwindigkeit abgenommen, die 30% über der planmäßigen Streckenhöchstgeschwindigkeit liegt. Ich nehme an, dass man in Österreich "Reserven" in einer ähnlichen Größenordnung vorsieht.Formsignal hat geschrieben:Der Test war mit 300 damit man mit 250 Regelgeschwindigkeit fahren kann. Gibt es eigentlich eine fixe "Sicherheitsreserve" z.B. in Prozent oder einen Zuschlag auf die normale Reisegeschwindigkeit ??
Alle Fahrzeuge müssen nach der Erstinbetriebnahme bzw. nach einer Wiederherstellung eine "Amtliche Erprobung" (Polizeifahrt) mit v max + 10 % absolvieren. Für Strecken ist mir eine ähnliche Vorschrift nicht bekannt. Ich glaube, bei dem Versuch wollte man neben den vorgeschriebenen Messungen nur einfach eine möglichst hohe v max erreichen.