BEI EINER STUNDE VERSPäTUNG 20 PROZENT DES FAHRPREISES ZURüCK
Ab 1. Oktober gelten neue Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn: Reisende im Fernverkehr, die ihren Zielbahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreichen, bekommen eine Entschädigung in der Höhe von 20 Prozent des Fahrkartenwerts - mindestens aber fünf Euro.
Dies gilt auch dann, wenn auf der Fahrt mehrere ICE- oder Intercity-Züge benutzt werden und sich erst mehrere Verspätungen innerhalb dieser Reisekette auf mindestens eine Stunde summieren. Gezahlt wird aber nicht in bar, sondern in Form eines Gutscheins.
Besitzer einer Bahncard 100, einer internationalen Fahrkarte oder einer Monats- oder Jahreskarte werden pauschal entschädigt.
Gilt nicht bei "Höhere Gewalt"
Daneben sollen die bisher praktizierten Kulanzregelungen weitergelten - etwa dass ICE-Reisende bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten einen Reisegutschein über zehn Euro erhalten. Dies soll aber auch künftig kein einklagbares Recht sein.
Bei Verspätungen durch "Höhere Gewalt" gehen Bahnkunden weiterhin leer aus: Stürzen etwa wegen eines Sturms Bäume quer auf die Schienen oder legt eine anonyme Bombendrohung den Bahnverkehr lahm, sind Entschädigungen ausgeschlossen.
Kann ein Bahnkunde wegen Verspätungen oder Zugausfällen seine Reise nicht bis 24 Uhr des entsprechenden Tages wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn die Kosten für eine Übernachtung - oder, "sofern preisgünstiger und zumutbar", die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel wie ein Taxi.
Im Nahverkehr gelten diese Regelungen nicht. Das heißt auch: Verpasst ein Fernreisender etwa wegen eines verspäteten Regionalzugs den gebuchten ICE und kommt deshalb insgesamt mehr als eine Stunde später ans Ziel, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung.
In Österreich gibt es keine Entschädigung
Die CDU/CSU im deutschen Bundestag kritisierte die Regelung als "Minimalausgabe" der Selbstverständlichkeit, dass Anspruch auf Zahlung nur bei ordnungsgemäßer Leistung bestehe.
Aus Sicht des Fahrgastverbands Pro Bahn dürfte die Erstattung von nur einem Fünftel des Preises vielen Kunden bei massiven Verspätungen nicht reichen. Die Organisation plädierte für eine gesetzliche Festlegung.
Der Verband Allianz Pro Schiene sprach von einem Fortschritt, forderte aber eine Ausweitung auf den Nahverkehr. Die Bahn argumentiert dagegen, bei Verspätungen von Regionalzügen seien schon in den Verkehrsverträgen mit den Ländern Zahlungen vorgesehen.
Bei der Vorankündigung der neuen Rechte für die deutschen Zugfahrer vor knapp einem halben Jahr hat die österreichische Politik auf ähnliche Maßnahmen bei den ÖBB gedrängt. Tatsächlich gibt es hier zu Lande nach wie vor keine verbindlichen Entschädigungsregeln bei Zugverspätungen.